AOK-AktivBonusTarif
Sie leben gesund, nehmen regelmäßig Vorsorgeangebote wahr und benötigen selten medizinische Leistungen? Dann ist der Wahltarif AOK-AktivBonusTarif für Sie interessant.
Der AOK-AktivBonusTarif ist für Gesundheitsbewusste attraktiv
Der AOK-AktivBonusTarif ist interessant für gesundheitsbewusste Versicherte der AOK Baden-Württemberg, die
- sich einer stabilen Gesundheit erfreuen,
- regelmäßig Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie empfohlene Schutzimpfungen wahrnehmen.
Ihr aktiver Einsatz wird von der AOK Baden-Württemberg mit attraktiven Prämien belohnt. Wenn Sie sich für den AOK-AktivBonusTarif entscheiden, erhalten Sie zum Start und dann zu Beginn jedes Kalenderjahres eine Grundprämie für das laufende Jahr. Die Prämie ist von Ihrem Bruttoeinkommen abhängig und wird am Jahresende Ihren Selbstbehalten gegenübergestellt.
Ihr Selbstbehalt im AOK-AktivBonusTarif
Teilnehmer am AOK-AktivBonusTarif verpflichten sich, einen pauschalen Selbstbehalt (also eine Eigenbeteiligung) zu erbringen – und zwar für
- jeden Arztbesuch mit Arzneimittelverordnung und
- jeden Krankenhaustag.
Der pauschale Selbstbehalt orientiert sich wie die Grundprämie an Ihrem Bruttoeinkommen.
Kein Selbstbehalt zahlen Sie für
- alle Arzt- oder Zahnarztbesuche, bei denen Ihnen Ihr Arzt kein Rezept für Medikamente ausstellt,
- sonstige Leistungen wie Heil- und Hilfsmittel sowie Zahnersatz,
- Vorsorgeuntersuchungen,
- alle Leistungen, die Ihre mitversicherten Familienangehörigen in Anspruch nehmen.
Vorteile des AOK-AktivBonusTarifs
Der AOK-AktivBonusTarif bietet Ihnen folgende Vorteile:
- Attraktive Grundprämie: Abhängig von Ihrem Einkommen wird Ihnen eine Grundprämie zwischen 80 und 200 Euro gutgeschrieben.
- Interessanter Vorsorgebonus: Sie können zusätzlich innerhalb eines Kalenderjahres einen Vorsorgebonus in Höhe von bis zu 100 Euro erwerben. Denn Sie erhalten je 20 Euro für Vorsorge- bzw. Früherkennungsuntersuchungen oder empfohlene Schutzimpfungen, die Sie oder mitversicherte Familienangehörige in Anspruch nehmen.
- Bonus für Teilnahme an spezieller Versorgungsform: Nehmen Sie als Mitglied am HausarztProgramm und/oder AOK-FacharztProgrammen teil, schreibt Ihnen die AOK ebenso 20 Euro gut.
- Überschaubares Risiko: Ihr finanzielles Risiko ist stets für Sie kalkulierbar. Bei ganzjähriger Teilnahme und nachgewiesenem Vorsorgebonus beträgt es je nach Tarifklasse zwischen 20 und 60 Euro im Jahr.
Prämien und Selbstbehalt des AOK-AktivBonusTarifs im Überblick
Tarifstufe | bis 1.500 Euro | 1.501 Euro bis 3.000 Euro | über 3.000 Euro |
---|---|---|---|
Grundprämie | 80 | 140 | 200 |
Pauschaler Selbstbehalt pro Maßnahme für Arztbesuche mit Arzneimittelverordnung und Krankenhaus-Tag | 25 | 35 | 45 |
Maximaler Selbstbehalt (Obergrenze je Kalenderjahr) | 200 | 280 | 360 |
„Vorsorgebonus“ pro Maßnahme für die Teilnahme an Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie für Impfungen | 20 | 20 | 20 |
Maximal erreichbarer Vorsorgebonus im Kalenderjahr pro Familie | 100 | 100 | 100 |
Maximale Prämienauszahlung | 180 | 240 | 300 |
Beispielrechnung 1: Single-Frau mit mittlerem Einkommen
- Single-Frau, 24 Jahre, mittleres Einkommen 2.100 Euro, entscheidet sich im Dezember 2018 zur Teilnahme am AOK-AktivBonusTarif ab 1. Januar 2019
- Sie nimmt im Jahr 2019 folgende Vorsorgeleistungen in Anspruch, die jeweils mit 20 Euro (= Vorsorgebonus) belohnt werden:
- Krebsfrüherkennungsuntersuchung am 2. Februar 2019
- Zahnvorsorgeuntersuchung am 15. April 2019
- Auffrischimpfung Tetanus/Diphtherie am 25. Juli 2019
- Am 10. und 19. Oktober 2019 findet ein Arztbesuch mit jeweils einer Arzneimittelverordnung statt. Am 26. Oktober 2019 und am 15. November 2019 jeweils ein Arztbesuch ohne Arzneimittelverordnung.
Prämienberechnung (Juni 2020):
Grundprämie für die Teilnahme vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2019 in der Tarifstufe 2 | 140 |
Vorsorgebonus (3 x 20 Euro) | 60 |
Minus zwei Selbstbehalte (2 x 35 Euro) für die Arztbesuche mit Arzneimittelverordnung | - 70 |
Ergebnis = Prämienzahlung | 130 |
Beispielrechnung 2: Familie mit zwei Kindern
- Eine Familie entscheidet sich am 3. Februar 2019 für die Teilnahme am AOK-AktivBonusTarif. Die Teilnahme beginnt am 1. März 2019.
- Der Vater ist 37 Jahre alt und AOK-versichert. Er hat ein monatliches Einkommen von 3.200 Euro. Seine Ehefrau ist 33 Jahre alt und als Hausfrau ohne eigenes Einkommen bei ihrem Mann familienversichert. Die zwei Kinder sind fünf und zehn Jahre alt und ebenfalls beim Vater familienversichert.
- Die Familie nimmt im Jahr 2019 folgende Vorsorgeleistungen in Anspruch, die jeweils mit 20 Euro (= Vorsorgebonus) belohnt werden:
- Kind (fünf Jahre): U9 am 29. Juni 2019 und Diphtherie-Impfung am 27. September 2019,
- Kind (zehn Jahre): Tetanus-Impfung am 27.September 2019,
- Mutter: Krebsvorsorgeuntersuchung am 18. April 2019,
- Kinder und Mutter haben mehrere Arzttermine mit Arzneimittelverordnungen.
- Vater: Check-up am 29. August 2019. Einschreibung im AOK-HausarztProgramm seit November 2015. Stationäre Krankenhausbehandlung vom 5. bis zum 7. Mai 2019. Arztbesuch mit einer Arzneimittelverordnung am 9. Mai 2019.
Prämienberechnung (Juni 2020):
Anteilige Grundprämie für die Teilnahme vom 1.3.2019 bis zum 31.12.2019 in der Tarifstufe 3 | 166,67 |
Vorsorgebonus (6 x 20 Euro = 120 Euro) wird auf den Höchstbetrag begrenzt | 100 |
Minus vier Selbstbehalte (4 x 45 Euro) für die Krankenhausbehandlung und den Arztbesuch des Vaters mit Arzneimittelverordnung, für die Arztbesuche der Mutter und der Kinder werden keine Selbstbehalte fällig | - 180 |
Ergebnis = Prämienzahlung | 86,67 |
FAQs zum AOK-AktivBonusTarif
Für wen ist der AOK-AktivBonusTarif geeignet?
Eigentlich für jeden, der seinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung mitgestalten möchte. Sie können allerdings nicht teilnehmen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen. Einen weiteren Pluspunkt des AOK-AktivBonusTarifs stellt der zusätzliche Vorsorgebonus dar. Dieser kann durch Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen mit der Durchführung von Vorsorgemaßnahmen erzielt werden. Nicht geeignet sind die Tarife, wenn Sie regelmäßig Medikamente benötigen oder Krankenhausaufenthalte absehbar sind.
Kann ich auch mitten im Jahr in einen Tarif einsteigen?
Sie können zu jedem Monatsbeginn einsteigen. Die Bonuszahlungen und die maximalen Selbstbehalte gelten dann anteilig.
Wann kann die Teilnahme gekündigt werden?
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich für mindestens drei Jahre bereit, an dem AOK-AktivBonusTarif teilzunehmen und bei der AOK versichert zu bleiben. In besonderen Fällen – zum Beispiel, wenn Sie chronisch krank werden oder Arbeitslosengeld II erhalten – haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Das könnte Sie auch interessieren
Wahltarif mit Selbstbehalt
Mehr erfahren
Neu: Neugeborenen-Screening auf Sichelzellkrankheit
Mehr erfahren
Zahnpflege: So bleiben Ihre Zähne gesund
Mehr erfahren