Weil es auf die Extras ankommt
Der AOK-Gesundheitsvorteil: Extra-Leistungen, maßgeschneidert für Sie.

Der AOK-Gesundheitsvorteil
Jeder Mensch ist anders. Und jeder hat andere Bedürfnisse – vor allem in Sachen Gesundheit. Deswegen bieten wir Ihnen den AOK-Gesundheitsvorteil: zahlreiche Extras, die dazu beitragen, dass Sie bestenfalls gar nicht erst krank werden. Weil wir Ihre Gesundheit persönlich nehmen.
Weil jeder anders gesund ist
Der AOK-Gesundheitsvorteil bietet zahlreiche Mehrleistungen. Sie suchen sich ganz individuell die Vorteile heraus, die zu Ihnen, Ihrer Familie, Ihrer Lebenssituation und Ihren Wünschen passen. Gestalten Sie Ihr Leben und Ihre Zukunft – die AOK Bayern begleitet Sie dabei. Gemeinsam investieren wir in Ihre Gesundheit. Weil Vorsorge die beste Medizin ist.
Weil es sich auszahlt
Der AOK-Gesundheitsvorteil funktioniert ähnlich wie ein Konto. Jedes Kalenderjahr stehen Ihnen bis zu 100 Euro für erweiterte Leistungen frei. Je nach Leistung übernehmen wir bis zu 100 Prozent der Kosten. Obendrein bezuschussen wir den Impfstoff für viele Reiseschutzimpfungen.
Weil es so einfach ist
Sie entscheiden, welches Extra-Angebot für Sie das richtige ist und reichen die Belege oder Rechnungen bei uns ein – auf welchem Weg, bleibt Ihnen überlassen. Mit unseren rund 250 Standorten sind wir stets in Ihrer Nähe. Oder Sie rufen einfach an, schreiben eine E-Mail, nutzen Ihren persönlichen Bereich im Onlineportal „Meine AOK“ oder verwenden die praktische App.
Weil Sicherheit mit auf Reisen geht
Wir wollen, dass Sie Ihren Urlaub genießen. Vor allem, wenn Sie in tropische oder subtropische Länder reisen, sollten Sie sich vorab informieren. Die Folgen einer Ansteckung sind oft weitreichend.
Mit der passenden Immunisierung können Sie die Übertragung von Erkrankungen vermeiden. Schützen Sie sich durch die passende Impfung. Ihr Hausarzt berät Sie gerne zu den gesundheit lichen Risiken an Ihrem Urlaubsort. Den Zuschuss zu Reiseimpfungen erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem 100-EUR-Vorsorgekonto.
Der AOK-Gesundheitsvorteil umfasst die Malariaprophylaxe sowie Reiseschutzimpfungen gegen Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Poliomyelitis, Tollwut, Typhus, und Vogelgrippe.
Der AOK-Gesundheitsvorteil umfasst zusätzlich auch Schutzimpfungen gegen Meningokokken Serotypen ACWY und C.
Eine Beteiligung an den Kosten ist bei den Reise- und Schutzimpfungen möglich, wenn es sich nicht bereits um eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung handelt.
Wenn Sie an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, darf nur der von Ihnen gewählte Arzt die Impfungen durchführen bzw. die Medikamente verordnen. Eine Ausnahme ist die Gelbfieberimpfung – Sie können jede anerkannte Gelbfieberimpfstelle auch ohne Überweisung Ihres gewählten Arztes in Anspruch nehmen.
Reise- und Schutzimpfungen
Für wen? alle
Erstattung: 80 % der Kosten für Impfstoff oder Tabletten (ohne Beratungs- und Behandlungskosten des Arztes)
Zeitraum: gemäß ärztlichen Rat
Einzureichende Unterlagen: einfach Privatrezept, Rechnung und bei Reiseimpfungen zusätzlich einen formlosen Nachweis über die Reise einreichen
Weil Vorsorge die beste Medizin ist
Früh erkannt – früh gebannt: Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen schaffen beste Voraussetzungen dafür, dass Krankheiten früh erkannt werden. Gehen Sie deshalb bitte regelmäßig zur Vorsorge und helfen Sie mit, Ihre Gesundheit lange zu erhalten.
Hautscreening
Für wen? 18–34 Jahre
Erstattung: 80 % der Kosten, bis zu 25 EUR
Zeitraum: 1 x jedes zweite Kalenderjahr
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen
Die Leistung muss durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten erbracht werden.
Das Hautscreening ist ab 35 Jahren Bestandteil der Regelversorgung Ihrer AOK Bayern und wird dann nicht mehr auf Ihr Vorsorgekonto angerechnet.
Check-up schon ab 30 Jahren
Für wen? 30–34 Jahre
Erstattung: bis zu 20 EUR
Zeitraum: 1 x pro Kalenderjahr
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen
Der Check-up muss bei einem zugelassenen Vertragsarzt erfolgen. Wenn Sie an einem Arztnetz oder dem Hausarztvertrag teilnehmen, darf nur der von Ihnen gewählte Arzt die Untersuchung durchführen.
Wenn Sie 18 Jahre oder älter sind, übernimmt die AOK Bayern im Rahmen der Regelversorgung bis zum Alter von 34 Jahren einmalig und dann alle drei Jahre die Kosten für den Check-up. Diese Leistungen werden nicht auf Ihr Vorsorgekonto angerechnet.
Weil Frauenvorsorge ganz individuell sein soll
Viele Frauen übernehmen die Verantwortung für ihre Gesundheit und nutzen Angebote zur Vorsorge. Wir bieten speziell für unsere weiblichen Versicherten mehrere Gesundheitsvorteile.
Brustkrebsvorsorge mittels Abtasten
Für wen? 25–29 Jahre
Erstattung: 80 % der Kosten, bis zu 50 EUR
Zeitraum: 1 x pro Kalenderjahr
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen
Ab dem 30. Geburtstag ist die Brustkrebsvorsorge Bestandteil der Regelversorgung Ihrer AOK Bayern und wird dann nicht mehr auf Ihr Vorsorgekonto angerechnet.
Innovative Methode: MammaCare
Für wen? ab 25 Jahre
Erstattung: bis zu 20 EUR
Zeitraum: 1 x pro Kalenderjahr
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen
Innovative Methode: discovering hands
Für wen? ab 25 Jahren
Erstattung: bis zu 20 EUR
Zeitraum: 1 x pro Kalenderjahr
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen
Ultraschall der Eierstöcke und Gebärmutter
Für wen? 25–54 Jahre
Erstattung: 80 % der Kosten, bis zu 50 EUR
Zeitraum: 1 x pro Kalenderjahr
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen
Weil Gesundheit schon im Mutterleib beginnt
Profitieren Sie vor, während und nach der Geburt von Ihrem AOK-Gesundheitsvorteil.
Wir unterstützen zahlreiche Leistungen, um mögliche Risiken für Sie und Ihr Ungeborenes zu reduzieren. Mit alternativen Maßnahmen aus den Bereichen Homöopathie, Osteopathie und Akupunktur sowie Hebammendienstleistungen steigern Sie Ihr Wohlbefinden während der gesamten Schwangerschaft bis zur bestens vorbereiteten Geburt.
Folsäure-, Magnesium- und Eisenpräparate
Für wen? Schwangere
Erstattung: bis zu 100 EUR
Zeitraum: pro Kalenderjahr
Einzureichende Unterlagen: einfach Privatrezept und Rechnung einreichen
Die AOK Bayern erstattet nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Folsäure-, Magnesium- und Eisenpräparate, wenn diese von einem zugelassenen Vertragsarzt während der Schwangerschaft über ein Privatrezept verordnet wurden. Erstattet werden Arzneimittel, die nur aus einem der drei Wirkstoffe oder aus einer Kombination dieser Wirkstoffe untereinander bestehen (keine Kombinationen mit anderen Wirkstoffen, keine Nahrungsergänzungsmittel)
Schwangerschaftsakupunktur
Für wen? Schwangere
Erstattung: bis zu 15 EUR
Zeitraum: 1 x pro Schwangerschaft
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen
Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten, wenn die Leistung durch eine Hebamme mit Zusatzqualifikation „Schwangerschaftsakupunktur“ durchgeführt wird.
Toxoplasmosetest
Für wen? Schwangere
Erstattung: bis zu 15 EUR
Zeitraum: 1 x pro Schwangerschaft
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen
Antikörperbestimmung von Hepatitis C, Ringelröteln, Windpocken und des Zytomegalievirus
Für wen? Schwangere
Erstattung: bis zu 15 EUR
Zeitraum: 1 x pro Schwangerschaft
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen
Osteopathie
Für wen? Schwangere
Erstattung: bis zu 60 EUR
Zeitraum: pro Kalenderjahr
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen
Die AOK Bayern erstattet die Kosten für Osteopathie, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und durch einen zugelassenen Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation in der Osteopathie durchgeführt wird.
Homöopathische Arzneimittel
Für wen? Schwangere
Erstattung: bis zu 15 EUR
Zeitraum: 1 x pro Schwangerschaft
Einzureichende Unterlagen: einfach Privatrezept und Rechnung einreichen
Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist.
Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ auf Privatrezept verordnet werden.
Wenn Sie an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, darf das Privatrezept nur durch Ihren betreuenden Arzt ausgestellt werden. Er muss dabei über eine der genannten Zusatzbezeichnungen verfügen.
pH-Selbsttest
Für wen? Schwangere
Erstattung: bis zu 15 EUR
Zeitraum: 1 x pro Schwangerschaft
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen
Partnerbegleitung bei der Geburtsvorbereitung
Für wen? Schwangere
Erstattung: bis zu 60 EUR
Zeitraum: 1 x pro Schwangerschaft
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen
Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für die Begleitperson (Ehemann oder Lebenspartner) bei einem Partner-Geburtsvorbereitungskurs bei einer Hebamme oder einem Physiotherapeuten.
Hebammenrufbereitschaft
Für wen? Schwangere
Erstattung: tatsächliche Kosten bis zu 250 EUR
Zeitraum: 1 x pro Schwangerschaft
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen
Wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft und bei der Geburt die Hilfe einer zugelassenen freiberuflichen Hebamme in Anspruch nehmen, übernehmen wir bis zu 250 Euro für die Rufbereitschaft Ihrer Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft. Die Rufbereitschaft muss eine 24-stündige Erreichbarkeit und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe umfassen.
Diese Leistung unterstützen wir zusätzlich zum jährlichen 100-Euro-Vorsorgekonto.
Zusatzversuch bei künstlicher Befruchtung
Für wen? Ehepaare mit Kinderwunsch
Erstattung: 50 Prozent der Kosten von Versicherten der AOK Bayern während der Versicherungszeit, wie sie unter vertragsärztlichen Bedingungen anfallen (Arzt-und Arzneirechnungen)
Zeitraum: bei jeder genehmigten, gesetzlich möglichen Versuchsreihe ein zusätzlicher Versuch
Einzureichende Unterlagen: einfach erforderliche Unterlagen einreichen (z.B. Arztrechnungen eines zugelassenen Leistungserbringers und Arzneimittelrechnungen einschließlich der Verordnungen)
Diese Leistung unterstützen wir zusätzlich zum jährlichen 100-Euro-Vorsorgekonto.
Weil die Gesundheit von Kindern wichtig ist
Die Gesundheit von Kindern liegt uns besonders am Herzen. Deshalb bieten wir auch für unsere jungen Versicherten verschiedene Extras.
Osteopathie für Ihr Kind
Für wen? Kinder bis 14 Jahre
Erstattung: bis zu 60 EUR
Zeitraum: pro Kalenderjahr
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und ärztliche Verordnung einreichen
Die AOK Bayern erstattet die Kosten für Osteopathie, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und durch einen zugelassenen Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation in der Osteopathie durchgeführt wird.
Homöopathische Arzneimittel für Ihr Kind
Für wen? Kinder bis 14 Jahre
Erstattung: 80 % der Kosten, bis zu 25 EUR
Zeitraum: pro Kalenderjahr
Einzureichende Unterlagen: einfach Privatrezept und Rechnung einreichen
Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist. Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ auf Privatrezept verordnet werden.
Wenn Ihr Kind an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnimmt, darf das Privatrezept nur durch den betreuenden Arzt ausgestellt werden. Er muss dabei über eine der genannten Zusatzbezeichnungen verfügen.
Mitaufnahme eines Elternteils im Krankenhaus
Für wen? Kinder bis 9 Jahre
Erstattung: bis zu 100 EUR
Zeitraum: pro Kalenderjahr
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen
Die AOK Bayern erstattet die Kosten der Mitaufnahme eines Elternteils in einem zugelassenen Krankenhaus, sofern dies nicht bereits durch die Regelleistung abgedeckt ist.
Weil Zähne zum Zeigen da sind
Gesunde Zähne steigern die Attraktivität und können ein Lächeln einfach unwiderstehlich machen. Sie sind aber auch ein wichtiger Bestandteil unserer Gesundheit und unterstützen uns dabei, uns ausgewogen und gesund zu ernähren.
Festsitzender Unterkiefer-Frontzahn-Retainer
Für wen? alle
Erstattung: bis zu 50 EUR
Zeitraum: einmalig
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen
Die AOK beteiligt sich an den Kosten eines festsitzenden Unterkiefer-Frontzahn-Retainers, sofern dieser nicht bereits über die Regelversorgung abgedeckt ist. Die Leistungserbringung muss durch einen an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Kieferorthopäden erfolgen. Weitere Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung.
Versiegelung der vorderen Backenzähne
Für wen? Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre
Erstattung: bis zu 50 EUR
Zeitraum: einmalig
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen
Die Versiegelung der hinteren Backenzähne ist zwischen 6 und 17 Jahren Regelleistung Ihrer AOK Bayern und wird direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet.
Glattflächenversiegelung bei Kieferorthopäden
Für wen? Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre
Erstattung: bis zu 50 EUR
Zeitraum: einmalig
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen
Lachgassedierung bei Weisheitszahnentfernung
Für wen? Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre
Erstattung: bis zu 70 EUR
Zeitraum: pro Kalenderjahr
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen
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