Für Allergiker: Bettwäsche bei Hausstaubmilbenallergie

Bei einer Hausstaubmilbenallergie, umgangssprachlich auch Hausstauballergie, kann die AOK im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker bezuschussen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.
Ein Mann sitzt im Bett und muss niesen. Bei einer Hausstaubmilbenallergie der AOK in bestimmten Fällen die Kosten für spezielle Bettwäsche. © AOK

Bettwäsche für Allergiker

Der Einsatz von spezieller Allergiebettwäsche kann das Wohnumfeld und damit die Lebensqualität für Allergiker verbessern. Sie wird zusätzlich zur üblichen Bettwäsche benutzt und als milbendichter Zwischenbezug für Matratze, Kopfkissen oder Bettdecke verwendet. Die Bettwäsche für Allergiker kann dazu beitragen, dass Menschen mit einer Hausstauballergie nicht in Kontakt mit den Ausscheidungen der Milben kommen, welche die allergischen Reaktionen auslösen.

Die AOK Bayern zahlt medizinisch notwendige Allergiebettwäsche

Zur Allergiebettwäsche gehören spezielle Schutzbezüge für Matratzen, Kissen und Decken. Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin verordnet die Versorgung mit Encasings auf einem Rezept. Das Rezept reichen Sie bei einem Vertragspartner Ihrer AOK Bayern ein. 

Über die AOK-Hilfsmittelsuche finden Sie entsprechende Anbieter:

Unser Vertragspartner wird Sie ausführlich über die optimale Versorgung beraten. Sie haben Anspruch auf eine einfache Ausstattung mit Allergiebettwäsche.

Mehrfachausstattungen sind mit ärztlicher Verordnung möglich bei:

  • Partnerausstattungen für Ehepartner/Lebenspartner, wenn diese im Raum des Allergikers schlafen
  • Geschwisterkindern, wenn diese im Raum des Allergikers schlafen
  • Versorgung eines Kindes im Rahmen der Betreuung in einer Kinderkrippe bzw. Kindergarten
  • Trennungskindern/Pflegekinder

Unsere Vertragspartner übernehmen eine 10-jährige Garantie auf ihre Produkte. Eine neue Ausstattung ist deshalb nach 10 Jahren möglich. Bei einem Matratzenwechsel für Babys, Kleinkindern oder Jugendlichen ist eine vorzeitige Neuversorgung möglich. Für Allergiebettwäsche muss keine gesetzliche Zuzahlung geleistet werden. 

Entscheiden Sie sich für eine Leistung oder eine Ausstattung, die das Maß des medizinisch Notwendigen überschreitet, tragen Sie die dadurch entstandenen Mehr- und Folgekosten selbst. Darüber informiert Sie die AOK gern vorab.

Aktualisiert: 06.11.2025

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