Für Allergiker: Bettwäsche bei Hausstaubmilbenallergie

Bei einer Hausstaubmilbenallergie, umgangssprachlich auch Hausstauballergie, kann die AOK im Einzelfall die Kosten für spezielle Bettwäsche für Allergiker bezuschussen. Das sind antiallergene Zwischenbezüge für Betten und Matratzen, sogenannte Encasings. Voraussetzung ist unter anderem eine ärztliche Verordnung für Milbenbettwäsche.
Ein Mann sitzt im Bett und muss niesen. Bei einer Hausstaubmilbenallergie der AOK in bestimmten Fällen die Kosten für spezielle Bettwäsche. © AOK

Bettwäsche für Allergiker

Der Einsatz von spezieller Allergiebettwäsche kann das Wohnumfeld und damit die Lebensqualität für Allergiker verbessern. Sie wird zusätzlich zur üblichen Bettwäsche benutzt und als milbendichter Zwischenbezug für Matratze, Kopfkissen oder Bettdecke verwendet. Die Bettwäsche für Allergiker kann dazu beitragen, dass Menschen mit einer Hausstauballergie nicht in Kontakt mit den Ausscheidungen der Milben kommen, welche die allergischen Reaktionen auslösen.

Die AOK Rheinland-Hamburg übernimmt auch die Bestellung der Allergiebettwäsche

Bei allergendichten Zwischenbezügen ist es ein besonderer Service der AOK Rheinland/Hamburg, dass wir uns der Bestellung für den Versicherten im unmittelbaren Kundenkontakt annehmen. Alternativ kann die Versorgung auch bei einem Leistungserbringer Ihrer Wahl erfolgen. Bei einer Beratung durch die AOK wird der Versicherte auch zu weiteren Maßnahmen informiert, die für einen erfolgreichen Einsatz der allergendichten Zwischenbezüge notwendig sind.

Für Allergiebettwäsche muss keine gesetzliche Zuzahlung geleistet werden. Entscheiden Sie sich für eine Leistung oder eine Ausstattung, die das Maß des medizinisch Notwendigen überschreitet, tragen Sie die dadurch verursachten Mehr- und Folgekosten selbst. Darüber informiert Sie die AOK gern vorab.

Allergiebettwäsche FAQ

  • Bestellen Sie die Bettwäsche für mich oder muss/kann ich das selbst machen?

    Im Falle einer Genehmigung kann die Bestellung der Allergiebettwäsche durch die AOK Rheinland/Hamburg erfolgen. Wir benötigen dazu lediglich die Verordnung des Arztes sowie die Maße von Kopfkissen, Bettdecke (Länge, Breite) und Matratze (Länge, Breite, Höhe) vom Versicherten. Diese Informationen sollten schriftlich eingereicht werden, um Fehler bei der Übermittlung auszuschließen.

    Für die Versorgung mit Allergiebettwäsche haben wir verschiedene Leistungsanbieter für Allergiebettwäsche zur Auswahl. Der Anbieter rechnet direkt mit der AOK Rheinland/Hamburg ab.

    Alle Produkte sind TÜV-zertifiziert, verfügen über den Ökotex Standard 100 und haben weitere Zertifikate, die die Unbedenklichkeit und Qualität der Produkte gewährleisten.

    Sofern der Versicherte die Bestellung eigenständig vornehmen möchte, ist eine Verordnung bzw. eine ärztliche Bescheinigung ausreichend. Der Versicherte erhält ein Genehmigungsschreiben, mit dem er sich direkt an einen Leistungserbringer seiner Wahl wenden kann. Der Zuschuss in Höhe 39,50 EUR wird nach Rechnungsvorlage inkl. Zahlungsnachweis von der AOK Rheinland/Hamburg an den Versicherten erstattet.

  • An wen kann ich mich wenden? Kann ich auch im Internet bestellen und Sie erstatten mir den Betrag?

    Sofern die Bestellung eigenständig durch den Versicherten vorgenommen wird, kann dieser sich unmittelbar an einen Leistungserbringer, auch Online-Anbieter, seiner Wahl wenden. Der Versicherte trägt zunächst die Kosten in voller Höhe und reicht anschließend die Rechnung zur Erstattung ein. Dem Versicherten werden nach vorheriger Genehmigung unter Vorlage der Rechnung max. 39,50 EUR (je Set) erstattet.

  • Handelt es sich bei der Höhe um einen Zuschuss der AOK, oder um den kompletten Preis?

    Ja, es handelt sich um einen Zuschuss der AOK Rheinland/Hamburg. Der Kostenzuschuss zur Allergiebettwäsche beträgt 39,50 EUR (je Set). Ein Set besteht aus einem Bezug für die Matratze, das Kopfkissen und die Bettdecke. Eine Zuzahlung ist nicht zu leisten. Entscheidet sich der Versicherte für ein teureres Produkt, dann sind die Mehrkosten von ihm zu tragen.

  • Wir benötigen neue Bettwäsche, unsere ist jetzt schon kaputt (falsch gewaschen, als normale Bettwäsche genutzt,…)

    Die Garantie für allergendichte Zwischenbezüge beträgt auf die Wirkungsweise grundsätzlich 10 Jahre. Für sonstige Materialdefekte (z. B. Reißverschlüsse) ist die allgemeine Gewährleistung (2 Jahre) anzusetzen.

    Sollten plausible Gründe für eine frühere Nachversorgung sprechen, kann im Einzelfall eine Kostenübernahme in Betracht kommen. 

  • Habe ich Anspruch auf ein Wechselpaar?

    Die Zwischenbezüge werden in einfacher Zahl übernommen; ein Wechselpaar wird nicht benötigt, da diese Bezüge nur 2–3-mal im Jahr gewaschen werden müssen und innerhalb eines Tages trocknen. 

  • Werden auch die Kosten der Allergiebettwäsche für Geschwisterkinder bzw. die Lebenspartnerin / den Lebenspartner übernommen?

    Eine Zweitversorgung mit Allergiebettwäsche ist möglich, wenn mehrere Personen in einem Bett oder einem Zimmer schlafen (z. B. Ehegatten, Geschwister).

    Unsere Leistungspflicht für die Zweitausstattung besteht auch dann, wenn die zweite Person (ohne Hausstaubmilbenallergie) nicht bei uns versichert ist.

    Bei Scheidungskindern besteht ebenfalls ein Anspruch auf eine Zweitversorgung. Entsprechendes gilt für Kinder von getrenntlebenden Eltern.

    Voraussetzung ist, dass für die Versorgung mit Allergiebettwäsche eine Verordnung bzw. eine ärztliche Bescheinigung durch einen Kassenarzt vorgelegt wird. Eine bestimmte Facharztbezeichnung ist hierbei nicht erforderlich. Die entsprechende Zweitversorgung sollte auf der Verordnung bzw. der ärztlichen Bescheinigung durch den Arzt vermerkt werden. 

  • Was benötigen Sie für die Beantragung von Allergiebettwäsche?

    Es ist notwendig, dass ein Kassenarzt eine Verordnung bzw. eine ärztliche Bescheinigung ausstellt. Eine bestimmte Facharztbezeichnung ist nicht erforderlich. Vor der Versorgung ist eine Genehmigung von der AOK Rheinland/Hamburg auszusprechen. Eine Bezuschussung kann in Höhe von max. 39,50 EUR (je Set) erfolgen. Eine gesetzliche Zuzahlung ist nicht zu leisten.

Aktualisiert: 04.12.2025

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