Nachbarschaftshilfe
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt

Inhalte im Überblick
Das ist Nachbarschaftshilfe
Sich in der Nachbarschaft gegenseitig zu helfen, ist für viele Menschen selbstverständlich. In der Pflege bezieht sich die Nachbarschaftshilfe vor allem auf die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen. Privatpersonen wie Nachbarn, Nachbarinnen oder Bekannte übernehmen ehrenamtlich für einige Stunden die Betreuung und Begleitung von Pflegebedürftigen. Die Unterstützung kann ganz unterschiedlich ausfallen. Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer erbringen dabei vor allem niederschwellige Aufgaben, wie zum Beispiel:
- Gespräche und Unterhaltung
- Gemeinsame Spaziergänge
- Begleitung bei Ausflügen oder zum Einkaufen
- Begleitung zu öffentlichen Veranstaltungen, Tanznachmittagen oder Gymnastikstunden
- Hilfe beim Zeitung- und Bücherlesen
- Freizeitgestaltung und individuelle Interessen wie Singen, Basteln oder Kochen
Pflegetätigkeiten werden von Nachbarschaftshelfern und -helferinnen hingegen nicht übernommen.
Diese Krankenkassen finanzieren die Nachbarschaftshilfe
In einigen Bundesländern gilt die Nachbarschaftshilfe als anerkanntes niedrigschwelliges Betreuungs- und Entlastungsangebot. In solchen Fällen kann der Entlastungsbetrag zur Finanzierung der Nachbarschaftshilfe genutzt werden. Je nach Bundesland ist die Verwendung des Entlastungsbetrags für Nachbarschaftshilfe bei folgenden AOK-Pflegekassen möglich:
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost (Berlin und Mecklenburg-Vorpommern)
- AOK NordWest
- AOK PLUS (Sachsen und Thüringen)
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt
Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe
Bei den oben genannten AOK-Pflegekassen kann der Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden, wenn eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet. Pflegebedürftigen stehen dann monatlich 131 Euro dafür zur Verfügung.
Darüber hinaus müssen Nachbarschaftshelfer und Nachbarschaftshelferinnen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit deren Tätigkeit anerkannt wird. Dazu zählt unter anderem, dass die Nachbarschaftshilfe weder mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt noch mit ihr verschwägert ist. Sie dürfen auch nicht zusammenleben. Zusätzlich gibt es weitere Voraussetzungen, die sich je nach Bundesland unterscheiden, zum Beispiel ein Mindestalter oder der Nachweis für einen Kurs. Genaue Informationen, welche Voraussetzungen Ihre Nachbarschaftshilfe erfüllen muss, damit Sie den Entlastungsbetrag dafür verwenden können, erfahren Sie bei der anerkennenden Stelle in Ihrem Bundesland oder Ihrer AOK-Pflegekasse.
Nachbarschaftshilfe: Bezahlung und Stundenlohn
Nachbarschaftshilfe ist eine ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit. Die Nachbarschaftshelfer und -helferinnen können aber eine Aufwandsentschädigung von der pflegebedürftigen Person erhalten. Dafür werden 5 bis 10 Euro pro Stunde empfohlen. Diese Kosten können sich Pflegebedürftige rückwirkend von ihrer Pflegekasse erstatten lassen.
Antrag und Erstattung der Nachbarschaftshilfe
Die Nachbarschaftshilfe müssen Sie in der Regel nicht bei Ihrer AOK-Pflegekasse beantragen. Im Vorfeld wird geprüft, ob die Voraussetzungen für Ihre Nachbarschaftshilfe erfüllt sind und es wird gegebenenfalls eine Anerkennung als Entlastungsangebot erteilt. Die Aufwandsentschädigung, die Sie für die Nachbarschaftshilfe gezahlt haben, können Sie sich rückwirkend erstatten lassen. Genauere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer AOK-Pflegekasse.
Nachbarschaftshilfe in Berlin
Pflegebedürftige Versicherte mit einem Pflegegrad können sich in Berlin von Nachbarschaftshelfern unterstützen lassen und Aufwendungen dafür über den Entlastungsbetrag erstatten lassen. Als Unterstützungsleistungen gelten insbesondere:
- Begleitung zu Arzt- und Behördenbesuchen, bei Spaziergängen,
- Einkaufs- und Hauswirtschaftshilfen, Hilfen im Außenbereich,
- Kommunikation, Vorlesen und
- Anregung und Unterstützung bei Hobbys und bei sozialen Kontakten.
Zuvor absolvieren die ehrenamtlichen Helfer einen kostenfreien Grundkurs zur Nachbarschaftshilfe. Alternativ weisen sie andere pflegerische Qualifikationen nach und haben eine Informationsveranstaltung zum Thema Nachbarschaftshilfe besucht.
Die Termine sind auf der Website des Kompetenzzentrums Pflegeunterstützung Berlin (kpu) veröffentlicht. Dort finden Sie auch alle erforderlichen Unterlagen.
Informationen und Unterlagen erhalten Interessierte in den Berliner Pflegestützpunkten und ebenfalls auf deren Homepage.
Termine für die Kurse zur Nachbarschaftshilfe gibt es beim Onlineauftritt des Kompetenzzentrums Pflegeunterstützung Berlin.
Nachbarschaftshilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Pflegebedürftige Versicherte mit einem Pflegegrad, die in Mecklenburg-Vorpommern wohnen, können im Rahmen des monatlichen Entlastungsbetrags auch auf die Unterstützung durch anerkannte ehrenamtliche Nachbarschaftshelfende zurückgreifen.
Für die Nachbarschaftshelferin oder den Nachbarschaftshelfer gilt:
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern.
- Sie leben nicht mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt oder sind mit ihr verwandt oder verschwägert.
- Sie sind nicht schon als Pflegeperson für die pflegebedürftige Person tätig.
- Sie haben einen anerkannten Kurs absolviert.
Wollen Sie sich ehrenamtlich nachbarschaftlich engagieren?
Melden Sie sich bei Ihrem Pflegestützpunkt in Mecklenburg-Vorpommern zum Kurs an.
Nachbarschaftshilfe in der Nähe finden
Um einen Nachbarschaftshelfer oder eine Nachbarschaftshelferin in Ihrer Nähe zu finden, können Sie sich an einen Pflegestützpunkt in Ihrer Region wenden. Die Pflegestützpunkte kennen alle anerkannten Angebote und können bei der Vermittlung unterstützen. Ein weiterer Anlaufpunkt sind Nachbarschaftshelferkontaktstellen, die es bundesweit gibt.
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
Das könnte Sie auch interessieren
Tages- und Nachtpflege
Sozialversicherung für private Pflegepersonen
Pflegekurse für Angehörige