Ambulante Zusatzversicherung

Inhalte im Überblick
So unterstützt Sie die AOK bei Heilmitteln und Hilfsmitteln
Die AOK übernimmt als gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich die Kosten für eine Vielzahl von Heilmitteln und Hilfsmitteln. Eine Voraussetzung ist in der Regel, dass sie von Ärzten verordnet wurden. Dazu gehören zum Beispiel Krankengymnastik, Massagen, Hörgeräte, Rollstühle und viele mehr. Bei den alternativen Heilmethoden kann die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keine Kosten für Behandlungen übernehmen.
Vorteile einer ambulanten Zusatzversicherung
Eine ambulante Zusatzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere wenn Sie häufig medizinische Leistungen in Anspruch nehmen oder Wert auf alternative Heilmethoden legen. Die AOK arbeitet hierfür mit ausgewählten Kooperationspartnern zusammen. Je nach Tarif und Region profitieren zum Beispiel Sie von folgenden Vorteilen:
- Erstattung zusätzlicher Facharztkosten, die über die Regelversorgung hinausgehen
- Zuschüsse für alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Akupunktur oder Naturheilverfahren
- Unterstützung bei der Finanzierung von Hilfsmitteln sowie Heilmitteln wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie
- Verbesserte Leistungen bei Zahnbehandlungen, zum Beispiel Zahnersatz oder professionelle Zahnreinigung
- Zuschüsse für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen
- Weltweiter Schutz durch eine integrierte Auslandsreiseversicherung
Die konkreten Leistungen hängen vom gewählten Tarif und der jeweiligen AOK-Region ab.
Was beinhaltet die Zusatzversicherung für Zuschüsse zu Hilfsmitteln und alternativen Heilmethoden der AOK Rheinland/Hamburg?
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet keine Zusatzversicherung für Zuschüsse zu Hilfsmitteln und alternativen Heilmethoden an. Bitte informieren Sie sich hier darüber, welche Kosten wir im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
übernehmen können.
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