Thema

Minijobs

Ein Minijob ist in der Sozialversicherung meistens versicherungsfrei. Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Es wird zwischen zwei Arten unterschieden: der geringfügig entlohnten und der kurzfristigen Beschäftigung.

Aktuelles

  • Arbeitszeiterfassung ist Pflicht: Frau greift nach Kiste in einem Regallager.
    08.01.2026 | SV-Änderungen zum Jahreswechsel

    Arbeitszeiterfassung ist Pflicht

    Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Arbeitszeiten der Beschäftigten systematisch zu erfassen. Mehr dazu bei Trends & Tipps.
  • SV-Beiträge 2026: Mann am Schreibtisch tippt auf einem Taschenrechner
    05.01.2026 | SV-Änderungen zum Jahreswechsel

    SV-Beiträge und Rechengrößen 2026

    Höhere Entgeltgrenzen und Rechengrößen: Mit welchen Werten Sie in der SV im Jahr 2026 rechnen müssen.
  • Nachweis der Elterneigenschaft für die Pflegeversicherung: Tochter mit pflegebedürftiger Mutter in einer Küche.
    09.12.2025 | PV-Nachweis Elterneigenschaften

    Update zum digitalen Verfahren

    Das digitale Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft ist angelaufen. Zum Jahreswechsel gibt es kleinere Ergänzungen.
Weiteres zum Thema

E-Paper Minijobs – geringfügige und kurzfristige Beschäftigungen

Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in diesem E-Paper vor.

Cover gesundes unternehmen – Fachinformationen für Arbeitgeber 2026 – Minijobs

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  • Geringfügigkeits-​Richtlinien (GeringfügigRL)

    Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen.

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