Ich möchte keine elektronische Patientenakte (ePA) – wie kann ich widersprechen?

Anfang 2025 wurde für alle AOK-Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt. In ihr werden persönliche Gesundheitsdaten sicher und digital gebündelt. Wenn Sie keine ePA wünschen, können Sie weiterhin widersprechen – wir löschen Ihre Akte dann vollständig.

Alle Infos zur ePA im Überblick

Bevor Sie sich für oder gegen einen Widerspruch entscheiden, können Sie sich auf unserer Übersichtsseite zur elektronischen Patientenakte über die Vorteile der ePA informieren.

Das Wichtigste zum Widerspruch in Kürze

  • Wenn Sie der ePA widersprechen, legen wir keine elektronische Patientenakte für Sie an. Sollten Sie widersprechen, nachdem wir eine ePA für Sie angelegt haben, wird Ihre ePA wieder gelöscht.
  • Sie können Ihre Entscheidung jederzeit anpassen.
  • Zusätzlich haben Sie bei einigen AOKs die Möglichkeit, bereits vor Start der neuen ePA verschiedenen Funktionen einzeln zu widersprechen. Auch bei den anderen AOKs wird das schon bald möglich sein.
  • Wer möchte, verwaltet seine ePA selbstbestimmt und gestaltet zum Beispiel Zugriffsrechte und Funktionen ganz nach den eigenen Bedürfnissen.

Auf Ihre Gesundheitsversorgung hat Ihre Entscheidung, die ePA nicht oder nur mit einzelnen Funktionen zu nutzen, keine Auswirkungen.

Widerspruchsmöglichkeiten zur ePA für Alle bei Ihrer AOK Baden-Württemberg

Sie möchten die Vorteile der ePa nicht nutzen? So können Sie widersprechen:

Aktualisiert: 05.06.2025

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