Ich möchte keine elektronische Patientenakte (ePA) – wie kann ich widersprechen?
Anfang 2025 wurde für alle AOK-Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt. In ihr werden persönliche Gesundheitsdaten sicher und digital gebündelt. Wenn Sie keine ePA wünschen, können Sie weiterhin widersprechen – wir löschen Ihre Akte dann vollständig.
Alle Infos zur ePA im Überblick
Bevor Sie sich für oder gegen einen Widerspruch entscheiden, können Sie sich auf unserer Übersichtsseite zur elektronischen Patientenakte über die Vorteile der ePA informieren.
Das Wichtigste zum Widerspruch in Kürze
- Für alle AOK-Versicherten wurde automatisch eine ePA angelegt. Sie können jedoch immer noch widersprechen: Wenn Sie das tun, löschen wir Ihre Akte vollständig.
- Sie können Ihre Entscheidung jederzeit anpassen.
- Wer möchte, verwaltet seine ePA selbstbestimmt und gestaltet zum Beispiel Zugriffsrechte und Funktionen ganz nach den eigenen Bedürfnissen.
Auf Ihre Gesundheitsversorgung hat Ihre Entscheidung, die ePA nicht oder nur mit einzelnen Funktionen zu nutzen, keine Auswirkungen.
Widerspruchsmöglichkeiten zur ePA für Alle bei Ihrer AOK Baden-Württemberg
Sie möchten die Vorteile der ePa nicht nutzen? So können Sie widersprechen:
- Über die AOK Mein Leben-App
- Schicken Sie uns eine Nachricht über unser Onlineportal „Meine AOK“
- Schicken Sie Ihren unterschriebenen Widerspruch per Post an uns
- Melden Sie sich telefonisch bei uns
- Vereinbaren Sie einen Termin im AOK-KundenCenter vor Ort
Aktualisiert: 03.02.2026
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