Elektronische Patientenakte (ePA): Widerspruch einlegen
Das Wichtigste zur Verwaltung der elektronischen Patientenakte
Versicherte können ihre elektronische Patientenakte selbstbestimmt verwalten. Alternativ zum Widerspruch können Sie die Nutzung Ihrer Daten gezielt einschränken und zum Beispiel Zugriffsrechte und Funktionen ganz nach Ihren Bedürfnissen gestalten.
Bevor Sie sich für einen Widerspruch entscheiden, empfehlen wir Ihnen, sich über die Vorteile der elektronischen Patientenakte zu informieren.
Das bedeutet der Widerspruch der ePA
Wenn Sie der elektronischen Patientenakte komplett widersprechen, wird Ihre bestehende ePA mitsamt aller darin gespeicherten Dokumente und Einstellungen gelöscht.
Wichtig ist: Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern. Wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder für die Nutzung der elektronischen Patientenakte entscheiden, richtet Ihre AOK eine neue, leere ePA für Sie ein. Inhalte aus der gelöschten ePA stehen dann nicht mehr zur Verfügung.
Widerspruchsmöglichkeiten zur ePA für Alle bei Ihrer AOK Baden-Württemberg
Sie möchten die Vorteile der ePa nicht nutzen? So können Sie widersprechen:
- Über die AOK Mein Leben-App
- Schicken Sie uns eine Nachricht über unser Onlineportal „Meine AOK“
- Schicken Sie Ihren unterschriebenen Widerspruch per Post an uns
- Melden Sie sich telefonisch bei uns
- Vereinbaren Sie einen Termin im AOK-KundenCenter vor Ort
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