Reform
Vertragsarztrechts-Änderungsgesetz (VÄndG)
Das Vertragsarztrechts-Änderungsgesetz erweitert die Möglichkeiten, Fachärzte in Praxen anzustellen. Zudem kann ein Arzt nun an mehreren Orten gleichzeitig praktizieren, also Zweigpraxen (offiziell: Nebenbetriebsstätte) außerhalb seines Vertragsarztsitzes eröffnen.
Auswirkungen auf Ärzte/ambulante Pflege
- Ein Arzt kann nun an mehreren Orten gleichzeitig praktizieren, also Zweigpraxen (offiziell: Nebenbetriebsstätte) außerhalb seines Vertragsarztsitzes eröffnen, wenn dies die Versorgung der Versicherten am weiteren Ort verbessert und nicht beeinträchtigt.
- Zusammenschlüsse von Medizinern über Orts-, Praxis- und Fachgebietsgrenzen hinweg sind erlaubt (§98 Abs.2 Nr. 13a SGB V)
- Ebenso ist jetzt Teilzeitarbeit erlaubt.
- Altersbeschränkungen werden gelockert: Vertragsärzte müssen in unterversorgten Gebieten nicht mehr mit 68 Jahren die Kassenzulassung zurückgeben; die Altersgrenze von 55 Jahren für Neuzulassung zum Vertragsarzt fällt weg.
Auswirkungen auf Krankenhäuser/stationäre Pflege
- Der GBA wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Hygiene in der Versorgung festzulegen und Indikatoren zu bestimmen, mit denen sich die Hygienequalität im Krankenhaus messbar darstellen lässt.
Beitragssatz
14,8 %