Reform
Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen / Psychiatrie-Entgeltgesetz (PsychEntgG)
Das Psychiatrie-Entgeltgesetz führt ein leistungsorientiertes und pauschalierendes Entgeltsystem für Behandlungen in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen ein.
Auswirkungen auf Versicherte
- Für Patienten mit schweren und komplexen alterstypischen Erkrankungen, die derzeit nicht adäquat ambulant versorgt werden können, erhalten geriatrische Fachkrankenhäuser, Allgemeinkrankenhäuser mit selbstständigen geriatrischen Abteilungen sowie qualifizierte Krankenhausärzte die Ermächtigung zu einer strukturierten und koordinierten ambulanten geriatrischen Versorgung, bis eine ausreichende ambulante geriatrische Versorgung sichergestellt ist. Inhalt und Umfang der Versorgung sollen der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Einvernehmen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft vereinbaren.
Auswirkungen auf Ärzte/ambulante Pflege
- Allgemeine Krankenhausleistungen dürfen künftig auch durch nicht fest angestellte Ärzte (sogenannte Honorarärzte) erbracht und abgerechnet werden. Dies gilt sowohl für Krankenhäuser, die unter den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes fallen, als auch für Häuser, für die die Bundespflegesatzverordnung maßgeblich ist. Die Kliniken sind verpflichtet sicherzustellen, dass diese Ärzte die gleichen fachlichen Anforderungen erfüllen, wie sie auch für fest angestellte Ärzte gelten.
Auswirkungen auf Krankenhäuser/stationäre Pflege
- Die Angleichung der Landesbasisfallwerte an einen bundeseinheitlichen Basisfallwert wird fortgesetzt. Landesbasisfallwerte, die mehr als 1,02 Prozent unter dem Bundesbasisfallwert liegen, sollen auf diesen Wert angehoben werden. Landesbasisfallwerte, die mehr als 2,5 Prozent über dem Bundesbasisfallwertes liegen, sollen in einer Konvergenzphase von sechs Jahren auf diesen Wert herangeführt werden.
Auswirkungen auf Krankenkassen
- Pflegekassen sollen bei den zuständigen Leistungsträgern darauf hinwirken, dass bei betroffenen Versicherten frühzeitig alle geeigneten Präventionsmaßnahmen eingeleitet werden, die den Eintritt einer Pflegebedürftigkeit verhindern können.
Auswirkungen auf Finanzierung
- An den Gehaltserhöhungen für Klinikärzte und Pflegekräfte im Jahr 2012 beteiligen sich die Krankenkassen mit rund 280 Millionen Euro, indem sie die Hälfte der über die Steigerungsrate der Grundlohnsumme hinausgehenden Tariferhöhung finanzieren.
Beitragssatz
15,5 %