Reform

Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG)

In Kraft getreten: 01.01.2002 1 Min. Lesedauer

Mit dem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) sollen die Pflegequalität gesichert und weiterentwickelt sowie die Verbraucherrechte gestärkt werden.

Auswirkungen auf Versicherte

  • Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen durch verstärkte Beratung und Information in die Lage versetzt werden, ihre Rechte wirksam wahrzunehmen. Dies geschieht beispielsweise dadurch, dass die Pflegekassen Vergleichslisten erstellen können, die Angaben über Leistungen und Preise von Pflegediensten und Pflegeheimen enthalten.
  • Pflegekassen werden verpflichtet, Pflegeschulungen auch im häuslichen Umfeld anzubieten.
  • Pflicht zum Abschluss eines schriftlichen Pflegevertrages bei häuslicher Pflege.

Auswirkungen auf Krankenkassen

  • Die Pflegekassen sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch verstärkte Beratung und Information in die Lage versetzen, ihre Rechte wirksam wahrzunehmen. Dies geschieht beispielsweise dadurch, dass die Kassen Vergleichslisten erstellen können, die Angaben über Leistungen und Preise von Pflegediensten und Pflegeheimen enthalten.
  • Pflegekassen werden verpflichtet, Pflegeschulungen auch im häuslichen Umfeld anzubieten. Pflegekassen können sich an kommunalen Beratungsangeboten beteiligen.

Beitragssatz

1,7 %