Reform

Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG)

In Kraft getreten: 01.01.2002 1 Min. Lesedauer

Durch das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz erhalten Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Anspruch auf zusätzliche Beratungs- und Betreuungsleistungen bei der häuslichen Versorgung.

Auswirkungen auf Versicherte

  • Pflegebedürftige mit erheblichem Betreuungsbedarf können ab 2003 bei häuslicher Pflege bis zu 460 Euro pro Kalenderjahr als Finanzhilfe in Anspruch nehmen.
  • Beratungsangebote für diesen Personenkreis werden erweitert. Beratende Hilfen im häuslichen Bereich werden unter anderem durch zusätzliche Hausbesuche ausgebaut.

Auswirkungen auf Krankenkassen

  • Versicherte, die eine Pflege mit erheblichem Betreuungsbedarf benötigen, erhalten bei häuslicher Pflege von der Pflegekasse ab 2003 bis zu 460 Euro pro Kalenderjahr als Finanzhilfe.
  • Pflegekassen müssen die Beratungsangebote für schwer Pflegebedürftige erweitern. Sie sollen beratende Hilfen im häuslichen Bereich unter anderem durch zusätzliche Hausbesuche ausbauen.
  • Die Ende 2001 auslaufende Übergangsregelung, nach der die Pflegekassen bei teilstationärer und vollständiger Pflege neben den Aufwendungen für die Grundpflege und die soziale Betreuung auch die Aufwendungen für die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege übernehmen, wird um drei Jahre bis Ende 2004 verlängert.
  • Die Regelung über pauschale Leistungsbeträge bei stationärer Pflege wird um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2004 verlängert. Die Erstattungssätze bleiben bestehen (1.023 Euro in Pflegestufe I, 1.279 Euro in Pflegestufe II und 1.432 Euro in Pflegestufe III und 1.688 Euro in Härtefällen).

Beitragssatz

1,7 %