Reform

GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)

In Kraft getreten: 01.01.2004 4 Min. Lesedauer

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) ist ein großes Maßnahmenpaket beschlossen worden, das vor allem der kontinuierlichen Beitragssteigerung in der gesetzlichen Krankenversicherung entgegenwirken soll. Unter anderem müssen Patienten nun grundsätzlich zu allen Leistungen Zuzahlungen erbringen.

Auswirkungen auf Versicherte

  • Das Sterbegeld wird auf die Hälfte gekürzt.

Auswirkungen auf Ärzte/ambulante Pflege

  • Einführung der Praxisgebühr
  • Einführung von Qualitätsmanagement in den Arztpraxen
  • Professionalisierung der Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Haupt- statt Ehrenamt)
  • Zusammenlegung von Kassenärztlichen Vereinigungen (aus 23 werden 17)
  • Krankenkassen müssen ihren Versicherten eine hausarztzentrierte Versorgung anbieten. Hierfür können die Krankenkassen ihren Versicherten einen Bonus einräumen. Das Gesetz ermöglicht den Kassen selektive Verträge ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen.
  • Um die Integrierte Versorgung zu fördern, stehen zwischen 2004 und 2006 bis zu ein Prozent der ärztlichen Gesamtvergütung und der Krankenhausvergütung zur Anschubfinanzierung solcher Versorgungsformen zur Verfügung.
  • Die Kassen dürfen mit einzelnen Leistungsanbietern oder Gruppen direkte Verträge - also ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen - zur Integrierten Versorgung abschließen.
  • West-Ost-Transfer: Vertragsärzte im Osten erhalten 2004 bis 2006 3,8 Prozent mehr Honorar; das Honorar der West-Kollegen sinkt um 0,6 Prozent.
  • Auf Verlangen eines Patienten stellen Vertragsärzte ab 2004 eine Patientenquittung über die erbrachten Leistungen und Kosten aus.
  • Künftig sind alle Vertragsärzte verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Bei Weigerung drohen unter anderem Honorarkürzungen und Zulassungsentzug.
  • Die Errichtung Medizinischer Versorgungszentren wird gefördert: Im ambulanten Bereich besteht nun die Möglichkeit, mit angestellten Ärzten als Heilkundegesellschaft vertragsärztliche Leistungen anzubieten.
  • Um an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen zu können, müssen Ärzte bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Sie haben aber keinen Anspruch auf einen Einzelvertrag mit einer Kasse.
  • Krankenkassen und KVen richten gemeinsam ein unabhängiges Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ein.
  • Streichung der Einführung einer Positivliste.
  • Patienten- und Behindertenverbände sollen im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) Antrags- und Mitbewertungsrecht erhalten ("dritte Bank").
  • Einführung der elektronischen Gesundheitskarte 2006, auf der auf freiwilliger Basis auch Gesundheitsdaten des Versicherten gespeichert werden können.
  • Änderung bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung: Prüfungsausschuss und Beschwerdeausschuss können nun auch bei einer Kasse angesiedelt sein (vorher bei der Kassenärztlichen Vereinigung); es gibt einen unparteiischen Vorsitzenden (vorher jährlich alternierend von Kasse oder KV).
  • Richtgrößenprüfung wird Regelprüfmethode zur Verordnung von Arznei- und Heilmitteln (Basis sind die Richtgrößenvereinbarungen auf Landesebene).

Auswirkungen auf Krankenkassen

  • Die Krankenkassen erhalten für versicherungsfremde Leistungen wie Mutterschaftsgeld oder Krankengeld erstmals einen Zuschuss aus Steuernmitteln.
  • Die Kassen können allen Versicherten Bonusprogramme und Kostenerstattung anbieten und dürfen freiwillig Versicherten Beitragsrückzahlungen und Selbstbehalte gewähren.
  • Ab Januar 2005 sollten alle gesetzlich Versicherten verpflichtet werden, eine Zahnersatzversicherung abzuschließen. Dabei sollte Wahlfreiheit bestehen, diese Versicherung bei einer privaten oder gesetzlichen Kasse abzuschließen. Wer sich für eine private Zahnersatzversicherung entscheidet, hätte in diesem Bereich nicht mehr zu seiner gesetzlichen Kasse zurückwechseln dürfen. Diese Regelung wurde noch vor in Kraft treten wieder gekippt. Versicherte müssen stattdessen ab 1. Juli 2005 zum allgemeinen, paritätisch getragenen Beitragssatz einen zusätzlichen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent ihres beitragspflichtigen Bruttoeinkommens leisten. Die Kassen dürfen in Zusammenarbeit mit Privatversicherern Zusatzversicherungen anbieten.
  • Die Kassen dürfen mit einzelnen Leistungsanbietern oder Gruppen direkte Verträge - also ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen - zur Integrierten Versorgung abschließen.
  • Um die Integrierte Versorgung zu fördern, stehen zwischen 2004 und 2006 jeweils bis zu ein Prozent der ärztlichen Gesamtvergütung und der Krankenhausvergütung zur Anschubfinanzierung solcher Versorgungsformen zur Verfügung.
  • Krankenkassen müssen ihren Versicherten eine hausarztzentrierte Versorgung anbieten. Hierfür können die Krankenkassen ihren Versicherten einen Bonus einräumen. Das Gesetz ermöglicht den Kassen selektive Verträge ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen.
  • Krankenkassen sollen künftig an die Versicherten sukzessive die weiterentwickelte elektronische Gesundheitskarte verteilen, auf der auf freiwilliger Basis auch Gesundheitsdaten des Versicherten gespeichert werden können.
  • Errichtung eines von Krankenkassen, Krankenhäusern und Ärzten getragenen Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Medizin (IQWiG). Es soll unter anderem evidenzbasierte Leitlinien bewerten und wissenschaftliche Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen erstellen.
  • Versicherte erhalten einen Anspruch auf Auskunft ihrer Krankenkasse zur Verteilung der Beitragsmittel auf Leistungsausgaben einerseits und Verwaltungs- und Personalausgaben andererseits.
  • Sterbe- und Entbindungsgeld sowie der Zuschuss für Sehhilfen bei Erwachsenen werden aus dem Leistungskatalog gestrichen.
  • Die Verwaltungskosten der Krankenkassen dürfen bis 2007 nicht steigen, sofern sie zehn Prozent über dem Durchschnitt aller Kassen liegen. Ansonsten dürfen die Kosten prozentual nur in dem Maße steigen, wie auch die beitragspflichtigen Einnahmen (Grundlohnsumme) gestiegen sind.

Auswirkungen auf Finanzierung

  • Die Krankenkassen erhalten für versicherungsfremde Leistungen wie Mutterschaftsgeld oder Krankengeld erstmals einen Zuschuss aus Steuernmitteln.
  • Sterbe- und Entbindungsgeld sowie der Zuschuss für Sehhilfen bei Erwachsenen werden aus dem Leistungskatalog gestrichen.
  • Die Verwaltungskosten der Krankenkassen dürfen bis 2007 nicht steigen, sofern sie zehn Prozent über dem Durchschnitt aller Kassen liegen. Ansonsten dürfen die Kosten nur in dem Maße steigen, wie auch die beitragspflichtigen Einnahmen (Grundlohnsumme) gestiegen sind.

Beitragssatz

14,22 %