Reform
GKV-Finanzstärkungsgesetz (GKVFG)
Das GKV-Finanzstärkungsgesetz (GKVFG) hat zum Ziel, die Finanzsituation der GKV zu verbessern, vor allem in den neuen Bundesländern.
Auswirkungen auf Krankenkassen
- Ein fünfjähriges Sanierungs- und zehnjähriges Entschuldungsprogramm sollen die Finanz- und Vermögenssituation der Krankenkassen konsolidieren. Um Beitragserhöhungen in den neuen Ländern zu vermeiden, können Kassen Darlehen aufnehmen.
- Die kasseninterne finanzielle Hilfe in besonderen Notlagen kann nun auch west-ost-übergreifend für kasseninterne Beitragsausgleiche durchgeführt werden.
- Von 1999 bis 2001 wird der gesamtdeutsche Risikostrukturausgleich (RSA) mittels eines Finanzkraftausgleichs eingeführt, der die durchschnittlichen Beitragssatzniveaus der GKV-West und GKV-Ost angleichen soll.
Auswirkungen auf Finanzierung
- Ein fünfjähriges Sanierungs- und zehnjähriges Entschuldungsprogramm sollen die Finanz- und Vermögenssituation der Krankenkassen konsolidieren. Um Beitragserhöhungen in den neuen Ländern zu vermeiden, können Kassen Darlehen aufnehmen.
- Die kasseninterne finanzielle Hilfe in besonderen Notlagen kann nun auch west-ost-übergreifend für kasseninterne Beitragsausgleiche durchgeführt werden.
- Von 1999 bis 2001 wird der gesamtdeutsche Risikostrukturausgleich (RSA) mittels eines Finanzkraftausgleichs eingeführt, der die durchschnittlichen Beitragssatzniveaus der GKV-West und GKV-Ost angleichen soll.
Beitragssatz
13,62 %