Reform

GKV-Finanzstärkungsgesetz (GKVFG)

In Kraft getreten: 01.01.1999 1 Min. Lesedauer

Das GKV-Finanzstärkungsgesetz (GKVFG) hat zum Ziel, die Finanzsituation der GKV zu verbessern, vor allem in den neuen Bundesländern.

Auswirkungen auf Krankenkassen

  • Ein fünfjähriges Sanierungs- und zehnjähriges Entschuldungsprogramm sollen die Finanz- und Vermögenssituation der Krankenkassen konsolidieren. Um Beitragserhöhungen in den neuen Ländern zu vermeiden, können Kassen Darlehen aufnehmen.
  • Die kasseninterne finanzielle Hilfe in besonderen Notlagen kann nun auch west-ost-übergreifend für kasseninterne Beitragsausgleiche durchgeführt werden.
  • Von 1999 bis 2001 wird der gesamtdeutsche Risikostrukturausgleich (RSA) mittels eines Finanzkraftausgleichs eingeführt, der die durchschnittlichen Beitragssatzniveaus der GKV-West und GKV-Ost angleichen soll.

Auswirkungen auf Finanzierung

  • Ein fünfjähriges Sanierungs- und zehnjähriges Entschuldungsprogramm sollen die Finanz- und Vermögenssituation der Krankenkassen konsolidieren. Um Beitragserhöhungen in den neuen Ländern zu vermeiden, können Kassen Darlehen aufnehmen.
  • Die kasseninterne finanzielle Hilfe in besonderen Notlagen kann nun auch west-ost-übergreifend für kasseninterne Beitragsausgleiche durchgeführt werden.
  • Von 1999 bis 2001 wird der gesamtdeutsche Risikostrukturausgleich (RSA) mittels eines Finanzkraftausgleichs eingeführt, der die durchschnittlichen Beitragssatzniveaus der GKV-West und GKV-Ost angleichen soll.

Beitragssatz

13,62 %