Reform

Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG)

In Kraft getreten: 01.08.2013 2 Min. Lesedauer

Die Apotheken erhalten seit Anfang August 2013 für den Notdienst monatlich rund zehn Millionen Euro zusätzlich zum bisherigen Notdienstzuschlag. Durch eine gleichzeitige Änderung der Arzneimittelpreisverordnung wurde dafür der Preis jedes verschreibungspflichtigen Medikaments um 19 Cent (16 Cent plus Mehrwertsteuer) erhöht.

Auswirkungen auf Krankenhäuser/stationäre Pflege

  • Für eine lückenlose Prüfbarkeit der Qualitätsanforderungen müssen die Kliniken eine Dokumentationsrate von 100 Prozent nachweisen.

Auswirkungen auf Krankenkassen

  • Krankenkassen sollen in ihren Satzungen bestimmen (bisher: Kann-Regelung), unter welchen Voraussetzungen Versicherte Anspruch auf einen Bonus haben, die entweder regelmäßig geimpft wurden, die neuen Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten in Anspruch genommen haben, an einer Maßnahme zur betrieblichen Gesundheitsförderung oder an geförderten Präventionskursen teilgenommen haben.

Auswirkungen auf Finanzierung

  • Für alle verschreibungspflichtigen Medikamente, die der Festbetragsregelung unterliegen, steigt der Festbetrag um 19 Cent (16 Cent plus Mehrwertsteuer). Durch die Erhöhung der Festbeträge für alle verschreibungspflichtigen Medikamente steigen die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen um jährlich rund 100 Millionen Euro. Für die privaten Krankenversicherungen wird eine Erhöhung der Kosten um voraussichtlich zwölf Millionen Euro erwartet. Bund, Länder und Kommunen beteiligen sich an der Finanzierung über die Beihilfe mit 6,5 Millionen Euro.
  • Die zusätzlich eingenommenen Finanzmittel sind zweckgebunden und dienen der Neuregelung des Apotheken-Notdienstes. Das durch die Preiserhöhung eingenommene Geld wird über einen Fonds beim Deutschen Apothekerverband auf die gut 21.000 Apotheken je nach Teilnahme am Notdienst verteilt. Damit erhalten Apotheken künftig unabhängig von der Inanspruchnahme durch Kunden für jeden vollständigen Notdienst (zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages) einen pauschalen Zuschuss von 200 Euro. Bislang waren die Notdienste ausschließlich nutzerfinanziert. Von der Neuregelung profitieren vor allem Apotheken im ländlichen Raum, die vergleichsweise oft Notdienst übernehmen müssen und dabei deutlich weniger zahlende Kunden haben.

Beitragssatz

15,5 %