Reform

Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG)

In Kraft getreten: 01.02.2002 1 Min. Lesedauer

Das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz soll die überproportionalen Ausgabenzuwächse im Arzneimittelbereich mithilfe eines Maßnahmenpakets eindämmen.

Auswirkungen auf Ärzte/ambulante Pflege

  • Das Regel-Ausnahme-Verhältnis bei der Arzneimittelverordnung wird umgekehrt: Der Arzt verordnet in der Regel einen Wirkstoff, sodass der Apotheker eines der preisgünstigsten Präparate abgeben kann (Aut-idem-Regelung); nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen oder wenn der Arzt selbst ein preisgünstiges Medikament verordnet, soll die Aut-idem-Regelung nicht in Frage kommen. Erhofftes Einsparvolumen: rund 230 Millionen Euro.
  • Der Apothekenrabatt wird befristet auf 2002 und 2003 von fünf auf sechs Prozent angehoben.
  • Anstelle einer Preissenkung auf festbetragsfreie Arzneimittel zahlen die Pharmahersteller einen einmaligen „Solidarbeitrag“ von 205 Millionen Euro an die Krankenkassen. Der BKK-Bundesverband verteilt die Summe an die Kassenarten entsprechend den Mitgliederanteilen.

Auswirkungen auf Krankenhäuser/stationäre Pflege

  • Kliniken haben, wenn nach einer Krankenhausbehandlung weitere Arzneimittelverordnungen notwendig sind, dem weiterbehandelnden Vertragsarzt die Therapievorschläge unter Verwendung der Wirkstoffbezeichnungen mitzuteilen. Sind preisgünstigere Präparate mit pharmakologisch vergleichbaren Wirkstoffen oder therapeutisch vergleichbarer Wirkung verfügbar, ist mindestens ein preisgünstiger Therapievorschlag anzugeben. Ausnahmen sind in medizinisch begründeten Fällen möglich.

Beitragssatz

13,98 %