Warum Beratung in der Pflege wichtiger wird: Interview mit Pflegeexperten zum geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sollen die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisiert und die Versorgung der Menschen verbessert werden. Dafür will die Bundesregierung einen stärkeren Fokus auf die Prävention von Pflegebedürftigkeit legen. Außerdem sollen Angehörige entlastet, die Leistungsansprüche vereinfacht und der Zugang gebündelt werden. Soweit die Theorie. Doch die Praxis sieht für viele Familien anders aus. Dazu ein Interview mit Chris Behrens, Leiter der AOK-Pflegeberatung und der Pflegestützpunkte bei der AOK Nordost.
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sollen die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisiert und die Versorgung der Menschen verbessert werden. Dafür will die Bundesregierung einen stärkeren Fokus auf die Prävention von Pflegebedürftigkeit legen. Außerdem sollen Angehörige entlastet, die Leistungsansprüche vereinfacht und der Zugang gebündelt werden. Soweit die Theorie. Doch die Praxis sieht für viele Familien anders aus. Dazu ein Interview mit Chris Behrens, Leiter der AOK-Pflegeberatung und der Pflegestützpunkte bei der AOK Nordost.
Wer gebündelte Informationen zu pflegebedürftigen Menschen und auch nach finanzieller Unterstützung sucht, sieht sich mit einer Unzahl von Fragen konfrontiert. Das betrifft auch Angehörige der Pflegebedürftigen. Wie unterstützt hier die AOK als Kranken- und Pflegekasse?
Unsere über 100 Pflegestützpunkte und stationären Beratungsstellen im Nordosten unterstützen wir mit hohem Personaleinsatz. Dabei wollen wir ein wichtiger Ansprechpartner sein. Die nicht nur von der AOK Nordost besetzten Stützpunkte sind offen für alle Kassenpatienten. Die Beratung ist kostenfrei. Allein von der Vielzahl dieser Anlaufstellen sind wir im bundesweiten Vergleich Vorreiter.
Gibt es auch die Möglichkeit der Videotelefonie?
Gemeinsam mit den örtlichen Sparkassen haben wir vor allem in der Uckermark Sprechkabinen aufstellen lassen, über die man diskret mit einer Pflegeberaterin per Video sprechen kann. Gerade eröffnen wir die siebte Station. Dieses Angebot ist vor allem in dünnbesiedelten Regionen sinnvoll, wo kein Pflegestützpunkt in unmittelbarer Nähe ist.
Benötigen die Menschen, die zu diesen Beratungen kommen außer ihrer Versichertenkarte weitere Unterlagen?
Die Menschen, die bei uns Hilfe suchen, können sich jederzeit persönlich oder auch zunächst telefonisch an einen Pflegestützpunkt wenden. Die antragstellende Person ist dabei immer der oder die Pflegebedürftige selbst. Gibt es bereits Unterlagen, wie etwa einen Antrag auf einen Pflegegrad, sollten sie zum Termin mitgebracht werden. Kann der Pflegebedürftige persönlich nicht in der Beratungsstelle erscheinen, gibt es zwei Möglichkeiten: Eine pflegende Angehörige kommt mit einer unterschriebenen Vollmacht zu uns – oder: Die Pflegeberaterinnen und -berater statten einen Hausbesuch vor Ort ab.
Warum denn ein Hausbesuch, ist das notwendig?
Es ist immer gut, wenn sich unser geschultes Personal aus der Pflegeberatung ein eigenes Bild von der häuslichen Situation machen kann. Dabei wird geguckt: Wie ist die räumliche Situation in der Wohnung? Ist ausreichend Platz für die pflegebedürftige Person, etwa, für ein Pflegebett und gibt es mögliche Stolperfallen im Wohnraum? Für bauliche Umbaumaßnahmen gibt es schließlich bestimmte Fördergelder.
Es wird auch danach geguckt, ob die pflegende Person für sich selbst ausreichend Rückzugsmöglichkeiten hat. Durchaus gibt es Möglichkeiten der Entlastung, etwa durch eine Haushaltshilfe, die einige Stunden im Monat unterstützt oder eine Nachbarschaftshilfe, die mit dem Pflegebedürftigen Arztgänge oder Spaziergänge unternimmt.
Haushaltshilfe ist ein interessantes Stichwort. Im Rahmen der Pflegereform soll unter anderem bei Pflegegrad 1 künftig der monatliche Entlastungsbeitrag von 131 Euro entfallen. Auch weitere Einschnitte und Änderungen sind geplant – wie stehen Sie zu den Reformplänen?
Da muss ich etwas ausholen, denn insgesamt stehen die Pflegekassen, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen mitgeführt werden, finanziell unter hohem Druck. Rund 770 Millionen Euro fehlen der Pflegekasse im laufenden Jahr, derzeit steigen die Ausgaben prozentual um ein Vielfaches gegenüber den Einnahmen. 2027 wird Prognosen zufolge mit einem Defizit von 7,5 Milliarden Euro gerechnet. Diese Fehlbeträge haben allerdings nicht die Pflegekassen herbeigeführt. Es fehlen Zuschüsse des Bundes, die seit 2023 ausbleiben. Seitdem gibt der Bund geringere Beträge nur noch als „Darlehen“ in die Pflegekassen.
Und nun?
Nur eine Reform des Pflegesystems kann den explosionsartigen Anstieg der Kosten stoppen. Bezogen auf die Eingangsfrage: Ja, der Entlastungsbeitrag soll bei Pflegegrad 1 künftig entfallen. An die Stelle rückt ein gesetzlicher Anspruch auf intensive Beratung und Pflegebegleitung. Hierbei wird die Prävention in den Vordergrund gestellt. Bei höheren Pflegegraden – ab Pflegegrad 2 – wird dann aber künftig der Betrag angehoben. Statt einem bisherigen festen „Entlastungsbetrag“ wird es ein „Sozialraumbudget“ geben. Dieses kann den für unterschiedliche Maßnahmen ausgegeben werden.
Laut dem ersten Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sollten auch die Rentenbeiträge, die pflegende Angehörige erhalten, gekürzt werden. Wie stehen Sie zu dem ursprünglichen Plan?
Dieser Punkt scheint zum Glück vom Tisch zu sein. Denn wenn sich Angehörige eine Auszeit vom Job nehmen oder wegen der Pflege in Teilzeit gehen, wäre eine derartige Maßnahme ungerecht. Wir wollen ja, dass die Menschen nach Möglichkeit zu Hause gepflegt werden. Eine solch Kürzung würde die Motivation hemmen. Auch beim Punkt Rentenbeiträge gilt: Bisher wird dies aus der Pflegekasse finanziert, im Grunde genommen wäre es eine staatliche Aufgabe.
Es hört sich so an, als wäre die Pflegekasse trotz der Gesetzesreform noch nicht aus dem Schneider. Wie ist es zu den hohen Defiziten gekommen?
Es ist der Bund, der sich nicht aus der Verantwortung stehlen darf. In der Coronazeit gaben die Pflegekassen rund fünf Milliarden Euro für pandemiebedingte Aufwendungen aus, die eigentlich der Staat hätte zahlen müssen. Rückzahlungen sind bis heute ausgeblieben. Zudem kommen die Pflegekassen bisher weiterhin mit mehr als vier Milliarden Euro pro Jahr für versicherungsfremde Leistungen auf: Beispielsweise übernehmen sie die Kosten für Grundsicherungsempfänger. Das alles sind im Grunde genommen gesamtgesellschaftliche Aufgaben.
Die finanzielle Situation der Pflegekassen ist also angespannt. Was bedeutet das für die Pflegestützpunkte: Werden es weniger werden?
Nein, da gehen wir im Moment nicht von aus. Sie sind unverzichtbarer Bestandteil in einer Zeit, in der immer mehr Menschen pflegebedürftig werden. Klar ist: Auf die Beraterinnen und Berater kommt eine Menge Arbeit zu. Ungeachtet noch nicht beschlossener Details gehen wir heute allein von sieben zentralen Punkten bei der Reform aus, bei denen sich etwas ändern wird. Das kann sich unmöglich alles ein pflegender Angehöriger merken oder sich selbst irgendwo im Internet zusammensuchen. Da bedarf es schon der Expertise geschulter Beraterinnen und Berater. Die Beratung schützt nicht nur die pflegebedürftige Person, sie zeigt pflegenden Angehörigen auf, wo sie sich Hilfe holen können, wenn es ihnen zu manchen Zeiten zu viel wird mit der Pflege.