Lexikon

Strukturfonds (Krankenhäuser)

Das Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) vom 10. Dezember 2015 verpflichtet die gesetzliche Krankenversicherung In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind grundsätzlich alle Arbeiter und Angestellten…  zur Errichtung eines Strukturfonds, der die dauerhafte Schließung eines Krankenhauses, die standortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgungseinrichtungen und die Umwandlung von Krankenhäusern in integrierte Versorgungszentren fördert. Er wurde zunächst mit 500 Millionen Euro aus den Liquiditätsreserven des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds wurde durch das 2007 verabschiedete GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt.… ausgestattet und vom Bundesamt für Soziale Sicherung Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist eine selbstständige Bundesbehörde, die dem… verwaltet. Die Länder stocken diesen Betrag auf bis zu einer Milliarden Euro auf, wenn sie sich an den Projekten mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten beteiligen. Die Mittel des Strukturfonds werden auf die Länder nach dem "Königsteiner Schlüssel" verteilt, der sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl eines Landes ergibt. Schöpft ein Land entsprechende Fördermittel nicht bis zum 31. Juli 2017 aus, werden diese für Vorhaben in anderen Ländern verwendet.

Auf der Basis des "Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes" (PpSG) vom 11. Dezember 2018 wurde die Förderung in den Jahren 2019 bis 2022 im Umfang von jährlich 500 Millionen Euro fortgesetzt. Voraussetzung blieb die Ko-Finanzierung durch die Länder. Mit der Neuauflage etablierte das Bundesgesundheitsministerium einige neue Fördertatbestände, wie die Bildung von Zentren, zentralisierte Notfallstrukturen und telemedizinischer Netzwerkstrukturen. Auch die Verbesserung der IT-Sicherheit von Krankenhäusern und die Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten für Krankenpflegeberufe werden nun gefördert.

Mit Verabschiedung des "Krankenhauszukunftsgesetzes" (KHZG) am 29. Oktober 2020 hat die Bundesregierung die Regelungen dahingehend geändert, dass die Fördermittel in Höhe von bis zu zwei Milliarden Euro bis zum 31. Dezember 2024 bereitgestellt werden. Die bisherigen Fördertatbestände "Schließung", "Konzentration" und "Umwandlung" wurden geschärft und teilweise neu konturiert.

Zudem etablierte die Bundesregierung mit dem KHZG ein weiteres Förderprogramm, um die Digitalisierung der Kliniken - elektronische Dokumentation und Kommunikation, IT-Sicherheit und die sektorübergreifende Vernetzung - voranzubringen. Im Rahmen der Wirtschaftshilfen für den Wiederaufbau nach Covid-19-Pandemie stellt der Bund seit dem 1. Januar 2021 insgesamt drei Milliarden Euro aus Steuermitteln zur Verfügung – weitere 1,3 Milliarden sollen wiederum die Länder aufbringen. Erstmals werden hierbei auch länderübergreifende Projekte und Universitätskliniken gefördert.

Krankenhausstrukturfonds-Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… (KHSFV), Bundesgesetzblatt 2015 Teil I Nr. 53, S. 2350-2353

Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) § 12a

Krankenhauszukunfstgesetz