Stationäre Versorgung
Die stationäre Versorgung akut erkrankter Patientinnen und Patienten erfolgt in Deutschland in Krankenhäusern mit unterschiedlichen Versorgungsaufträgen. Die Kliniken befinden sich entweder in öffentlich-rechtlicher, in freigemeinnütziger oder in privater Trägerschaft. Die Finanzierung der Betriebskosten ist im Wesentlichen Aufgabe der Krankenkassen, die Investitionskosten die der jeweiligen Bundesländer (Duale Finanzierung).

Die stationäre Versorgung in Deutschland
Stationäre Behandlungen erfolgen in Krankenhäusern oder Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen, die gesetzlich festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Kliniken können ihre Patientinnen und Patienten vollstationär, teilstationär Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… , tagesstationär, stationsäquivalent, vor- und nachstationär sowie ambulant versorgen. Im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes des Fünften Sozialgesetzbuchs (Paragraf 12 SGB V) gilt dabei die Maßgabe „ambulant vor stationär": Patienten haben also Anspruch auf vollstationäre Behandlung, wenn das Behandlungsziel durch eine teil-, vor- oder nachstationäre sowie durch ambulante Behandlung nicht erreicht werden kann. Die Kosten für Krankenhausbehandlungen bilden innerhalb der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den größten Block; ihr Anteil liegt seit Jahren bei knapp einem Drittel der Gesamtausgaben.
Mit dem am 12. Dezember 2024 in Kraft getretenen Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) ändern sich die Grundlagen für Planung, Finanzierung und Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… der Kliniken.
Detaillierte Informationen zur Entwicklung wichtiger Kennzahlen des Krankenhaussektors inklusive Grafiken bietet das Gesundheitspartner-Portal der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… .
Zahlen - Daten - Fakten
- Von 288,63 Milliarden Euro, die die GKV 2023 insgesamt für Leistungen ausgab, entfielen 93,95 Milliarden Euro auf die Krankenhäuser.
- Im Jahr 2023 gab es in Deutschland 1.874 Krankenhäuser mit 476.924 Betten zur stationären Versorgung. Gegenüber 2022 waren das 3.458 Betten und 19 Kliniken weniger.
- Der durchschnittliche Krankenhausaufenthalt, die sogenannte Verweildauer der Patienten, betrug 2023 wie in den Jahren zuvor 7,2 Tage.
- Im Krankenhaussektor waren in dem Jahr 2023 insgesamt 986.983 Vollzeitkräfte beschäftigt – 21.656 oder 2,2 Prozent mehr als 2022. Darunter waren 176.774 ärztliche Vollkräfte, das waren 3.453 Beschäftigte mehr als im Vorjahr (plus 2,0 Prozent), und 810.209 im nichtärztlichen Dienst, das sind 18.202 Vollkräfte mehr als 2022 (plus 2,3 Prozent). Auf das Pflegepersonal entfielen davon 391.506 Vollzeitkräfte, das sind 15.062 mehr als 2022 (plus 4,0 Prozent).
- Die Zahl der stationären Behandlungsfälle ging im vierten Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie nach oben (plus 2,4 Prozent gegenüber 2022). Dabei verzeichneten die Häuser insgesamt eine Auslastung (Belegung) von 71,2 Prozent (plus 3,1 Prozent). Vor der Pandemie 2019 hatten die Kliniken gut 19,4 Millionen Fälle abgerechnet.
- 750 Krankenhäuser waren 2023 in privater Trägerschaft, 590 Häuser in freigemeinnütziger, 534 Kliniken in öffentlicher Trägerschaft.
(Quelle: Statistisches Bundesamt)
Krankenhausplanung auf Länderebene
Die Planung der stationären Versorgung bleibt in Deutschland Aufgabe der Bundesländer. In ihren jeweiligen Krankenhausgesetzen regeln die Länder die Rahmenbedingungen der Krankenhausplanung Die Planung von Krankenhäusern steht in der Verantwortung der Bundesländer, die damit die… , die Zulassungsbedingungen für Kliniken sowie deren stationäres Leistungsspektrum. Im Zuge des KHVVG werden die Grundlagen der Planung mit der Finanzierung verknüpft und bundesweit vereinheitlicht: Versorgungsaufträge werden künftig auf der Basis sogenannter Leistungsgruppen vergeben, in denen verwandte medizinische Leistungen gebündelt sind. Voraussetzung ist, dass Kliniken die dafür festgelegten Qualitätskriterien erfüllen. Wie bisher fließen auch Kriterien wie Einwohnerzahl und Erreichbarkeit der Kliniken in die Entscheidungen der Bundesländer ein, welche Kliniken für die Versorgung benötigt werden und welches Leistungsspektrum sie vorhalten müssen. Die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… sind verpflichtet, mit diesen Plankrankenhäusern Versorgungsverträge abzuschließen.
Duale Krankenhausfinanzierung
Krankenkassen und Bundesländer teilen sich die Finanzierung der Kliniken nach dem Prinzip der dualen Krankenhausfinanzierung Seit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972 teilen sich die Bundesländer und die gesetzlichen… . Demnach sind Bundesländer für die Deckung der Investitionskosten der Häuser zuständig. Über den Umfang des Fördervolumens entscheiden sie nach eigenem Ermessen. Die Krankenkassen tragen hingegen die laufenden Betriebskosten der Kliniken. Dafür verhandeln die Krankenkassen mit den Klinikträgern jedes Jahr ein individuelles Krankenhausbudget Jedes Krankenhaus verhandelt grundsätzlich jährlich mit den Krankenkassen sein Jahresbudget zur… , das die jeweiligen Leistungen der Kliniken auf der Basis von Fallpauschalen vergütet. Ein neuer Finanzierungsbaustein ist die so genannte Vorhaltevergütung, der mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eingeführt wurde. Darüber hinaus sieht das KHVVG vor, die gesetzlichen Krankenkassen in erheblichem Umfang auch an den Kosten zum Umbau der Kliniklandschaft zu beteiligen (Transformationsfonds).
Politische Stichworte des AOK-Radioservice zum Thema
Qualitätssicherung in der stationären Versorgung
Krankenhäuser sind laut SGB V zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Das Ziel der Qualitätssicherung a) Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Vertragsärzte, Krankenhäuser und… im Klinikbereich ist es, eine qualitativ hochwertige und dabei wirtschaftliche Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Um die Qualität zu sichern, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den vergangenen Jahren zahlreiche Vorgaben und Instrumente auf Bundesebene etabliert, darunter Personalvorgaben für bestimmte Versorgungsbereiche und Mindestfallzahlen für komplexe Operationen. Zusätzlich hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für die Leistungsgruppen bundesweit verbindliche Strukturvorgaben gemacht, die die Versorgungsqualität sichern sollen.
Die AOK hat das Verfahren "Qualitätssicherung mit Routinedaten“ (QSR) entwickelt, mit dem sich die Behandlungsqualität über den Klinikaufenthalt hinaus messen lässt. Die Informationen zur Qualität einzelner QSR-Leistungsbereiche und zur Bewertung von Krankenhäusern können Versicherte und Ärzte im AOK-Gesundheitsnavigator recherchieren.
Ambulante Leistungen im Krankenhaus
Der ambulante und der stationäre Sektor sind im deutschen Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… – historisch bedingt – streng getrennt. Sowohl für die Bedarfsplanung als auch für die Vergütung gelten in beiden Bereichen unterschiedliche Regelungen. Wegen des medizinischen Fortschritts und aus wirtschaftlichen Gründen hat der Gesetzgeber seit Anfang der 1990er-Jahre unterschiedliche Ansätze entwickelt, die Sektorengrenze aufzuweichen und ambulante Behandlungen in Kliniken zu ermöglichen. Seither hat sich das Spektrum ambulanter Einrichtungen an Krankenhäusern deutlich erweitert, so etwa um Hochschulambulanzen Ambulanzen, Institute und Abteilungen der Hochschulkliniken erhalten eine Ermächtigung zur… oder Psychiatrische Institutsambulanzen Institutsambulanzen sind Einrichtungen von Krankenhäusern zur ambulanten psychiatrischen und… (PIA). Mit dem KHVVG werden die bisherigen Möglichkeiten, Krankenhäuser zur ambulanten Behandlung zu ermächtigen, erneut ausgebaut. Mit „Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen“ (SüV) soll eine neue Kategorie von Kliniken entstehen, die eine wohnortnahe, stationäre Krankenhausbehandlung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf vollstationäre… mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbinden.
Die Rolle von Reha- und Vorsorgeeinrichtungen
Auch bei Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen gilt das Prinzip „ambulant vor stationär“: Erst wenn die Möglichkeiten einer ambulanten Behandlung ausgeschöpft sind, können Patientinnen und Patienten in stationären Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen versorgt werden. Reha- oder Vorsorgemaßnahmen zielen darauf ab, die Selbstständigkeit der Patientinnen und Patienten zu erhalten und eine drohende Pflegebedürftigkeit Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vom 27. November 2015 wurde der Begriff der… abzuwenden, abzumildern oder zumindest hinauszuschieben. Für ihre Vergütung rechnen Reha-Einrichtungen – teils nach Tagessätzen, teils auf der Basis von Fallpauschalen – unter anderem mit den Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit und den gesetzlichen Unfallversicherungen ab.
Bessere Ergebnisse durch Mindestmengen
Mindestmengen definieren Untergrenzen für bestimmte Leistungen in der stationären Versorgung. Sie sind ein Instrument zur Sicherung der Erfahrung und Kompetenz der behandelnden Ärztinnen und Ärzte bei der Durchführung komplexer Eingriffe. Wenn ein Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… die geltende Mindestmenge bei einer bestimmten Indikation voraussichtlich unterschreitet, steht ihm keine Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen zu. Die Vorgaben beruhen auf Studien, die einen Zusammenhang zwischen Routine und Behandlungsergebnis belegen. Damit dienen Mindestmengen der Risikominimierung und dem Schutz der Patientinnen und Patienten. Für den Beschluss und die Umsetzung der Mindestmengenregelung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zuständig.
Publikationen zum Thema
Seit 1993 gibt das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO Das WIdO (Wissenschaftliches Institut der AOK) liefert als Forschungs- und Beratungsinstitut der… ) jährlich den Krankenhaus-Report zu den Entwicklungen in der stationären Versorgung heraus. In der Publikation diskutieren und kommentieren Experten aus Forschung und Praxis jeweils ein Schwerpunktthema. Außerdem enthält der Report eine Analyse der Jahreszahlen des Statistischen Bundesamtes zum Krankenhausbereich sowie jeweils eine Liste mit wichtigen Kennzahlen zu den Kliniken in Deutschland.
Mit dem zweimonatlichen Newsletter „Blickpunkt Klinik“ informiert der AOK-Bundesverband Entscheider aus Politik und Verbänden über Entwicklungen in der Kliniklandschaft und politische Vorhaben in der stationären Versorgung – mit Schwerpunktthemen, Grafiken, Interviews und Gastautoren. Der digitale Krankenhaus-Newsletter kann kostenlos abonniert werden.