Was ist die gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser?

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Vertretungen von Ärzteschaft, Krankenkassen und Krankenhäuser in Entscheidungsprozesse eingebunden.

Von der sozialen Selbstverwaltung unterscheidet sich die gemeinsame Selbstverwaltung der Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… , Ärzte und Krankenhäuser. Ihr oberstes Gremium ist der Anfang 2004 im Zuge des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) gegründete Gemeinsame Bundesausschuss (GBA).

Der GBA hat 13 stimmberechtigte Mitglieder. Er besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern sowie auf Seiten der Leistungserbringer Unter diesem Sammelbegriff werden alle Personengruppen zusammengefasst, mit denen die Krankenkassen… aus je zwei Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und einem Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Auf Krankenkassenseite finden sich fünf Vertreter, die vom GKV-Spitzenverband benannt werden. Die Patientenvertreter im GBA haben ein Mitberatungs- und Anhörungsrecht.

Alle Entscheidungen werden in dieser Besetzung getroffen. Die Unparteiischen üben ihre Tätigkeit in der Regel hauptamtlich aus. Sie übernehmen auch den Vorsitz in den Unterausschüssen. Dort werden die Beschlüsse des GBA vorbereitet.