BMG lässt durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz unverändert
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für 2027 auf 2,9 Prozent festgelegt. Das Ministerium folgte damit der Empfehlung des GKV-Schätzerkreises, den Satz stabil zu halten. „Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Diese Entwicklung haben wir jetzt gestoppt“, betonte Minister Carsten Linnemann (CDU). Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) trage wesentlich dazu bei, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen 2027 deutlich langsamer stiegen als in diesem Jahr. Die Kassen sehen hingegen Unwägbarkeiten.
Der Verband der Ersatzkassen (Vdek) lobte, dass die Beitragssatzspirale der vergangenen Jahre vorerst gestoppt sei, wies jedoch gleichzeitig auf neue Risiken hin. Die geplante Standortklausel für die Pharmaindustrie könnte Mehrausgaben von bis zu 1,3 Milliarden Euro verursachen. Ohne eine verlässliche Gegenfinanzierung drohten erneut steigende Zusatzbeitragssätze. Die Standortklausel dürfe nicht zu Lasten der Beitragszahler gehen, forderte DAK-Chef Andreas Storm auf X.
Auch der AOK-Bundesverband hatte darauf hingewiesen, dass die Prognosen zur GKV-Finanzentwicklung für 2027 mit zahlreichen Unsicherheiten verbunden seien. „Ob die jetzt getroffenen Annahmen zu den vielen Einzelmaßnahmen tatsächlich eine ganzjährige Wirkung für 2027 entfalten (…), bleibt abzuwarten“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Jens Martin Hoyer, zur Empfehlung des GKV-Schätzerkreises.
Das GKV-Spargesetz soll den Kassen im kommenden Jahr bis zu 19 Milliarden Euro Entlastung bringen. Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens zum Notfallreformgesetz waren noch zahlreiche Änderungsanträge, darunter die Standortklausel und der Verzicht auf die geplanten Zytostatika-Ausschreibungen, beschlossen worden. Bislang ist unklar, wie mancher Posten, etwa die geplante Standortklausel für die Pharmaindustrie, gegenfinanziert werden soll. Mit der Klausel sollen Firmen, die in Deutschland forschen und produzieren, von der im Spargesetz vorgesehenen Erhöhung des Herstellerabschlags auf patentgeschützte Arzneimittel von sieben auf 15,5 Prozent ausgenommen werden.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist lediglich eine Rechengröße. Die tatsächliche Höhe legt jede Krankenkasse einzeln fest. So liegt der tatsächliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in diesem Jahr bei etwa 3,1 Prozent, obwohl der festgesetzte durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,9 Prozent betrug. Der Zusatzbeitrag wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent fällig. Der jährliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz muss bis zum 1. November des Vorjahres vom Ministerium festgelegt werden. (at)
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