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Weiter viel Gesprächsbedarf bei Reformplänen

26.06.2026 2 Min. Lesedauer

Nach der ursprünglichen Planung hätte der Bundestag heute das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verabschiedet. Stattdessen nimmt die Diskussion innerhalb der Regierungskoalition, aber auch zwischen Bund und Ländern erneut Fahrt auf. Im Fokus steht dabei die Frage, inwieweit der Bund die Kosten für jene Aufgaben übernimmt, die er der GKV, aber auch anderen Sozialversicherungszweigen übertragen hat. Das Thema könnte im Koalitionsausschuss am nächsten Mittwoch zur Sprache kommen.

So rief zum Wochenanfang Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zu einer sachlichen Debatte auf. Das Sparpaket verlange „allen etwas ab, aber niemandem etwas Unzumutbares, und langfristig profitieren alle“, sagte sie zum Auftakt des Hauptstadtkongresses in Berlin. Das betreffe auch die Beteiligung des Bundes, stellte sie einen Tag später Medienberichten zufolge auf dem Sommerfest des GKV-Spitzenverbandes klar. Wegen der Haushaltslage des Bundes sei eine höhere Beteiligung schwierig, aber man befinde sich in letzten Gesprächen.

Nach bisherigen Plänen will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zwar die Zahlung für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsberechtigten um 250 Millionen Euro anheben, zugleich aber den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro 2027 absenken. Insbesondere daran entzündet sich die Kritik der Krankenkassen. Sie fordern, dass der Bund die Kosten für die von ihm übertragenen Aufgaben übernimmt. Derzeit tragen die Beitragszahler der GKV rund zwölf Milliarden Euro, die aus Steuermitteln finanziert werden müssten.

Auf das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ hatten sich am Donnerstag die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit Bundeskanzler Friedrich Merz verständigt. So will die Bundesregierung ab 1. September keine Gesetze mehr machen, deren Kosten allein den Ländern oder den Kommunen aufgebürdet werden. Änderungsbedarf am GKV-Sparpaket sehen die Länder bei den geplanten Einsparungen im Arzneimittelbereich. In einem Beschluss forderten sie die Bundesregierung dazu auf, „den Pharma- und Chemiestandort Deutschland gezielt zu verbessern“. Preisbildungs-, Erstattungs- und regulatorische Rahmenbedingungen seien so auszugestalten, dass eine innovative, wirtschaftlich tragfähige und wettbewerbsfähige Arzneimittelentwicklung und -produktion in Deutschland dauerhaft gewährleistet bleiben könne. (tie)

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