Digitalgesetz stellt technische Weichen für Primärversorgung
Anders als beim umstrittenen Sparpaket erwartet Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) beim geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) kein starker Gegenwind. Zur Entwurfsanhörung heute im Bundesgesundheitsministerium (BMG) brachten die Interessenverbände in erster Linie Vorschläge für Nachbesserungen mit. Grundsätzlich stimme die Stoßrichtung, betonte der AOK-Bundesverband. Ärzteverbände machten Datenschutz-Bedenken geltend und forderten mehr Mitsprache. Die Hausärzte befürchten, dass über technische Vorgaben für ein Primärversorgungssystem die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) ausgebootet werden könnte.
Mit dem GeDIG will Warken zwei grundlegende digitale Weichen stellen. Die Regelungen stärken zum einen die zentrale Rolle der elektronischen Patientenakte (ePA) in der Gesundheitsversorgung und definieren die ePA-App als bevorzugten Zugang zur Ersteinschätzung und weiteren Behandlung. Zudem beinhaltet der Entwurf Vorgaben, die das deutsche Gesundheitswesen fit machen sollen für den grenzüberschreitenden Datenaustausch im entstehenden europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS).
AOK-Vorständin Carola Reimann begrüßte, „dass in den Apps der gesetzlichen Krankenkassen künftig die gesamte Versorgungskette von der Ersteinschätzung über die Terminbuchung bis zur elektronischen Überweisung abgebildet werden soll“. Allerdings gebe es für den „breiten Einsatz im Rahmen des geplanten Primärversorgungssystems“ noch „grundlegenden Klärungs- und Weiterentwicklungsbedarf“. Das betreffe etwa die Anforderungen an die digitale Bedarfseinschätzung. Offen sei, „in welcher Geschwindigkeit, in welcher Form und mit welcher Verbindlichkeit ein solches System umgesetzt werden soll“. Die AOK stört sich zudem an einer Ausweitung „zentraler Steuerungs- und Eingriffsbefugnisse“ für die mehrheitlich vom Bund gesteuerten Nationalen Agentur für digitale Medizin (Gematik).
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sorgt sich in ihrer Stellungnahme, dass „deutlich erweiterte Datenzugriffs- und Analysemöglichkeiten für Krankenkassen“ das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten beeinträchtigen könnten. Die Kritik richtet sich gegen eine erweiterte Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Steuerung und Forschung. Warken will die ePA bis Jahresende an das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelte Forschungsdatenzentrum Gesundheit anbinden. Den Krankenkassen soll ermöglicht werden, in sogenannten Reallaboren kontrolliert und zeitlich befristet die Analyse von Versichertendaten für das Erkennen individueller Gesundheitsrisiken und gezielte Präventionsangebote zu erproben. Zudem sollen mit Zustimmung der Versicherten künftig zugelassene Gesundheits-Apps (Diga) auf ePA-Daten zugreifen dürfen, um das Telemonitoring zu erleichtern. (toro)
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