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Bundesregierung lehnt schärfere IGeL-Regeln ab

15.07.2026 2 Min. Lesedauer

Die Bundesregierung sieht keinen neuen Regelungsbedarf im Bereich der Selbstzahler-Leistungen im Gesundheitswesen. In einer Antwort auf eine Bundestagsanfrage der Grünen räumt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zwar Probleme ein, weist aber Forderungen nach einem Verbot einzelner individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) zurück. Anlass der Grünen-Anfrage waren Forderungen von Patientenverbänden, Verbraucherschützern und dem Medizinischen Dienst (MD) nach besserem Verbraucherschutz.

In der Regierungsantwort, die G+G vorliegt, räumt BMG-Staatssekretär Tino Sorge (CDU) durchaus Probleme ein. Das Verhalten von Patientinnen und Patienten, auch IGeL mit unklarem Nutzen oder einem möglichen Schadenpotenzial anzunehmen, deute auf eine „unzureichende Umsetzung der Aufklärungspflichten in den Praxen hin“. Die Überwachung und Sanktionierung von Verstößen gegen die Aufklärungspflichten liege jedoch bei den Landesärztekammern. Ein Regelungsbedarf auf Bundesebene bestehe nicht, weil der bestehende Rechtsrahmen für den Patientenschutz „vollumfänglich und lückenlos normiert“ sei.

Aus Sicht des MD schaden viele Selbstzahlerleistungen mehr, als sie nützen. Das BMG lehnt dennoch gesetzliche Eingriffe ab. „Ein pauschales gesetzliches Verbot von Leistungen würde unzulässig in die ärztliche Therapiefreiheit und in das Recht der Patientinnen und Patienten auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen“, argumentiert Sorge. Die Regierung plane auch keine Vorgaben, um zu verhindern, dass kostenlose GKV-Leistungen als kostenpflichtige IGeL angeboten werden. Dieses Vorgehen prangern Verbraucherschützer und der MD immer wieder an.

Bezüglich der Kritik, wonach Patienten sich von Ärzten unter Druck gesetzt fühlten oder durch deren Beratung den Eindruck hätten, eine medizinisch sinnvolle Behandlung könne von einer IGeL abhängen, schreibt Sorge, dass die Bundesregierung die Berichte der Verbraucherzentralen zwar zur Kenntnis nehme, derzeit aber keine gesetzgeberischen Maßnahmen plane.

Der MD schätzt die Zahl der IGeL-Angebote auf mehrere hundert. Zu den häufigsten Selbstzahlerleistungen gehören Ultraschall-Untersuchungen der Eierstöcke und der Gebärmutter zur Krebsfrüherkennung, die vom IGeL-Monitor „negativ“ und „tendenziell negativ“ bewertet werden. Hochrechnungen zufolge geben Patienten jährlich mindestens 2,4 Milliarden Euro für medizinische Angebote aus, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören. Dabei handelt es sich um Leistungen, für die ein ausreichender wissenschaftlicher Nutzennachweis fehlt, deren Nutzen widerlegt wurde oder die über das vom Gemeinsamen Bundesausschuss definierte Maß des medizinisch Notwendigen hinausgehen. (bhu)
 

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