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Starttermin für Personalregelung in Kliniken wackelt wieder

07.03.2024 3 Min. Lesedauer

Der bereits vom 1. Januar auf den 1. Juli verschobene Start der Einführungsphase für das neue Personalbemessungsinstrument in den Krankenhäusern (PPR 2.0) könnte sich weiter verzögern. Im Gesundheitsausschuss des Bundesrates äußerten gestern vor allem Bayern und Brandenburg erhebliche Bedenken gegen den bereits überarbeiteten Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für die Umsetzungsverordnung.

Mit neun zu fünf Stimmen bei zwei Enthaltungen empfahl das Gremium, das Thema bei der nächsten Sitzung der Länderkammer am 22. März nicht zu behandeln. Es gebe weiteren Beratungsbedarf. Die Kritiker befürchten vor allem zusätzliche Bürokratie und hohe Kosten. Grundsätzlich befürworten die Länder das Ziel, mit der 2023 bereits in Modellversuchen erprobten neuen Personalregelung den tatsächlichen Pflegeaufwand in den Krankenhäusern zu erfassen. Überprüfbare Personalbemessung könne die Beschäftigten entlasten und die Qualität der Versorgung verbessern“, heißt es in dem G+G vorliegenden Gremienprotokoll. Doch warnt der Gesundheitsausschuss angesichts des Fachkräftemangels davor, den zweiten Schritt vor dem ersten zu gehen. Für die Krankenhäuser sei es aktuell die größere Herausforderung, überhaupt ausreichend Pflegepersonal zu akquirieren und zu halten.

Es bestehe überdies die Gefahr, dass noch mehr Zeit für die Pflege verlorengehe. Denn laut Verordnung müssten die PPR 2.0-Erhebungen zusätzlich zu bereits bestehenden Berichtspflichten erfolgen. Eine Verschlankung oder Verzahnung der Berichte sei nicht vorgesehen. Im Ausschussprotokoll wird der bundesweite Erfassungsaufwand auf mehr als 5,72 Millionen Arbeitsstunden pro Jahr addiert, „die der tatsächlichen Pflege der Patientinnen und Patienten entzogen werden“.

Auch die Kosten machen dem Bundesrat Sorgen. Den „einmaligen Erfüllungsaufwand“ für die Verordnung beziffert das BMG mit rund 234,4 Millionen Euro. Dabei geht es vorrangig um Hard- und Softwareanschaffungen sowie Schulungskosten für die Krankenhäuser. Nicht nur die Länder betrachten die Finanzplanung skeptisch. „Der tägliche Erfassungsaufwand und die damit verbundenen Bürokratiekosten bleiben unberücksichtigt“, hatte auch der AOK-Bundesverband in seiner Stellungnahme bemängelt. Auch der überarbeitete BMG-Entwurf lasse offen, „wie eine papier- und bürokratiearme tägliche Erfassung im Rahmen der PPR 2.0 erfolgen soll“.

Die ursprünglich nur als Übergangslösung gedachte Einführung der PPR 2.0 zur Personalbemessung im Krankenhaus ist Teil des bereits am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Krankenhauspflege-Entlastungsgesetzes. (toro)

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