Qualitätsmonitor: Mindestmengen für komplexe Operationen wirken
Mindestmengen für komplexe Operationen führen dazu, dass immer mehr schwierige Eingriffe in immer weniger Kliniken mit steigenden Fallzahlen erfolgen. Das zeigt der Qualitätsmonitor des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Das Online-Portal ist jetzt mit Daten für das Jahr 2024 aktualisiert worden. Am deutlichsten sei der Konzentrationseffekt bei komplexen Operationen an der Speiseröhre, aber auch bei Brustkrebs- und Lungenkrebsoperationen werde diese Entwicklung ersichtlich. Für eine Reihe von komplexen Operationen gelten Mindestmengen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) festlegt. Nur Kliniken oder Mediziner, die diese Vorgaben umsetzen, dürfen solche Eingriffe vornehmen.
Als ein Beispiel nennt das WIdO komplexe Eingriffe an der Speiseröhre. Dafür gilt seit 2023 eine Mindestmenge von 26 Operationen im Jahr. Bezogen auf diese Vorgabe erfolgten 2020 noch 54,5 Prozent der Eingriffe in Krankenhäusern, die die Mindestmenge nicht erfüllten. Vier Jahre später waren es nur noch 15 Prozent. Im selben Zeitraum halbierte sich die Zahl der Standorte von 271 auf 134. Ähnliche Entwicklungen verzeichnet das WIdO bei anderen Eingriffen, für die der GBA Mindestmengen festgelegt hat. „Die Datenreihen des Qualitätsmonitors zeigen eindrucksvoll, dass die Mindestmengen ein wirksames Instrument zur Bündelung von Krankenhaus-Leistungen an geeigneten Standorten sind“, betonte WIdO-Geschäftsführer Helmut Schröder.
Nur kleine Fortschritte gab es dagegen laut Auswertung bei der Steuerung von Krebs-Operationen in Kliniken, die von der Deutschen Krebsgesellschaft als Krebszentren zertifiziert worden sind. „Die Verantwortlichen in den Ländern sollten die Zentralisierung von Krebsbehandlungen in zertifizierten Kliniken weiter vorantreiben“, forderte Schröder. Die Behandlung dort biete klar belegte Überlebensvorteile.
Das Einhalten von Mindestmengen für bestimmte komplexe Operationen gilt als ein wichtiger Faktor, da mit steigender Fallzahl die medizinische Qualität eines Eingriffs wächst. Dazu dient die Konzentration solcher Eingriffe auf weniger Krankenhäuser. Dieses Ziel verfolgen auch das Krankenhaus-Versorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) von 2025 und das Krankenhaus-Reformanpassungsgesetz (KHAG) von 2026. Eine erste Auswertung der bereits umgesetzten Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen zeigte ähnliche Effekte. So sank laut Krankenhaus-Report 2026 die Zahl der Klinikstandorte mit Hüft-OPs von 247 auf 137. (bhu)
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