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Schwesig und Rehlinger pochen auf PNOG-Nachbesserungen

21.10.2026 2 Min. Lesedauer

Die Ministerpräsidentinnen von Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland, Manuela Schwesig und Anke Rehlinger, lassen bei ihren Forderungen nach Änderungen am Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) nicht locker. Zur Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) morgen in Berlin brachten die SPD-Politikerinnen eine Beschlussvorlage ein, in der sie insbesondere auf einen Deckel bei der Eigenbeteiligung für vollstationäre Pflege und mehr Geld vom Bund dringen. Zudem streben Schwesig und Rehlinger einen Lastenausgleich zwischen der privaten und der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) an.

Auch die vom Bundeskabinett am 30. September beschlossene geänderte PNOG-Fassung sehe erhebliche Leistungseinschränkungen vor und werde die finanzielle Belastung pflegebedürftiger Menschen nicht wirksam begrenzen, heißt es in der Konferenzvorlage, die G+G vorliegt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, den Entwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu überarbeiten. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 6. November angesetzt. Der Bundesrat berät erstmals am 20. November. 

Das Sechs-Punkte-Papier beinhaltet insbesondere die bereits mehrfach vorgebrachte Forderung der SPD-Politikerinnen nach einer Begrenzung des Eigenanteils in der stationären Pflege auf 1.500 Euro. Nach Daten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) betrug die Selbstbeteiligung im ersten Jahr eines Pflegeheimaufenthaltes Ende September im bundesweiten Schnitt 3.719 Euro. 

Rehlinger und Schwesig pochen zudem auf eine „nachhaltige Entlastung der Kommunen bei der Sozialhilfe, insbesondere im Bereich der Hilfe zur Pflege“. Den Ländern entstünden durch das PNOG jährliche Mehrbelastungen von 600 Millionen Euro. Dies sei im Wesentlichen auf den Wegfall der ursprünglich geplanten Dynamisierung von Pflegeleistungen zurückzuführen. Die im Kabinettsentwurf angekündigte Prüfung möglicher Entlastungsmaßnahmen reiche angesichts der bereits bestehenden finanziellen Belastungen nicht aus.

Außerdem fordern die Regierungschefinnen die Bundesregierung auf, der SPV die pandemiebedingten Ausgaben zurückzuzahlen sowie die versicherungsfremden Leistungen „sachgerecht“ zu finanzieren. Auch eine Reduzierung des Bundeszuschusses lehnen sie ab. Die erforderlichen Reformen dürften nicht überwiegend über Leistungseinschränkungen oder zusätzliche finanzielle Belastungen einzelner Versichertengruppen finanziert werden.

Von einer finanziellen Mitverantwortung der Landesregierungen ist in der Beschlussvorlage für die MPK indes keine Rede. Zuletzt hatte die ehemalige Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Claudia Moll (SPD), die Länder aufgefordert, „nicht irgendwann, sondern jetzt“ ihre Pflicht im Bereich der Pflege-Investitionskosten zu erfüllen und nicht weiter auf die Pflegebedürftigen zu verlagern. Laut WIdO machte die Beteiligung der Pflegeheimbewohner an den Investitionskosten im bundesweiten Schnitt aktuell 532 Euro aus. Am höchsten ist der Wert in Nordrhein-Westfalen mit 657 Euro, am niedrigsten in Sachsen-Anhalt mit 331 Euro. (tie)

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