PKV weiter gegen Versichertengeld für Transformationsfonds
Die von der Ampel-Koalition erzielte Einigung bei der Krankenhausreform stößt auf heftige Kritik. Die privaten Krankenversicherer (PKV) lehnen weiterhin eine Beteiligung an den Kosten ab, die Bundesländer verlangen grundlegende Änderungen und aus der Opposition schallt der Vorwurf eines „chaotischen“ Vorgehens. Der PKV-Verband bezeichnete die gestern von SPD-Gesundheitsexpertin Heike Baehrens ins Spiel gebrachte Mitfinanzierung des Transformationsfonds für den Umbau der Kliniklandschaft durch die PKV erneut als verfassungswidrig. „Deshalb lehnen wir jede finanzielle Beteiligung aus Beitragsmitteln der Versicherten ab“, sagte Verbandsdirektor Florian Reuther G+G. Angesichts dessen „sollte der Gesetzgeber auf die Einführung des beitragsfinanzierten Transformationsfonds verzichten“.
Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK), Kerstin von der Decken, beklagte, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die schon lange angekündigte Auswirkungsanalyse noch immer nicht vorgelegt habe. Es sei „äußerst fraglich, wie die Bundestagsabgeordneten ihrer Verantwortung gerecht werden wollen, diesem Gesetz zuzustimmen, ohne die konkreten Auswirkungen zu kennen“, monierte die schleswig-holsteinische Ressortchefin. Von den Ländern verlangte „wichtige Änderungen“ würden geprüft, „wenn sie vorliegen“. Knapp eine Woche vor der geplanten Verabschiedung im Bundestag sei aber „nichts Greifbares zu sehen“, so die CDU-Politikerin.
Scharfe Kritik am Vorgehen der Ampel äußerte auch der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge. Das „chaotische Vorgehen der Koalition wird der Tragweite der dringend nötigen Krankenhausreform nicht gerecht“, beklagte er. Er bemängelte insbesondere, dass das gestern von Lauterbach „über die Presse angekündigte Paket von über fünfzig Änderungsanträgen“ dem Gesundheitsausschuss heute Vormittag noch nicht zugegangen sei. Das G+G vorliegende Änderungspaket beinhaltet unter anderem eine verbesserte Patientensicherheit durch die Einrichtung von Meldesystemen, etwa „zur anonymen Erfassung von Never Events und gravierenden unerwünschten Ereignissen“. Die Prüfung von Krankenhausrechnungen soll vereinfacht werden und die Intervalle der Strukturprüfungen durch die Medizinischen Dienste sollen auf in der Regel drei Jahre verlängert werden.
Lobend äußerte sich der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt. Er machte in den Vorschlägen „sinnvolle Änderungen bei den Facharztanforderungen für die Leistungsgruppen“ aus. Dagegen kritisierten Verbände der niedergelassenen Ärzte die über die Änderungsanträge noch einmal erweiterten Möglichkeiten zur ambulanten Behandlung durch Kliniken. Der Gesundheitsausschuss berät am kommenden Mittwoch abschließend, am 17. oder 18. Oktober stimmt der Bundestag in 2./3. Lesung über das Reformgesetz ab. (ter)
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.