Staatsfonds für Pflege – Grüne begrüßen Vorstoß
Die Grünen-Bundestagsfraktion hat auf das Konzept einer Gruppe um die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) aufgeschlossen reagiert, die Pflegekosten über einen Staatsfonds solidarisch abzusichern. „Pflegebedürftigkeit darf nicht zum Armutsrisiko werden“, sagte die pflegepolitische Sprecherin Simone Fischer auf G+G-Anfrage. Das Ziel, Menschen vor finanzieller Überforderung durch Pflegebedürftigkeit zu schützen, teile ihre Fraktion ausdrücklich. Das Papier liegt G+G vor. Der „Tagesspiegel“ hatte zuerst berichtet.
Schmidt schlägt gemeinsam mit dem ehemaligen Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium, Franz Knieps, der früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Martina Stamm-Fibich und der Rechtsanwältin Silvia Woskowski vor, die stationäre Langzeitpflege künftig über einen staatlichen Fonds statt über die soziale Pflegeversicherung zu finanzieren. Begründet wird dies mit hohen Eigenbelastungen der Pflegebedürftigen. Die Pflegeversicherung sei „als Teilkaskoversicherung konzipiert“. Dadurch werde „ein wesentlicher Teil des Pflegerisikos vom Versicherungssystem auf das Individuum und dessen familiäres Umfeld zurückverlagert“.
Der Fonds könnte dem Papier zufolge auf einer „universellen Pflichtbeteiligung“ beruhen und „Elemente des Umlageverfahrens mit einem langfristigen Kapitalaufbau“ verbinden. Als Grundlage fassen die Autoren den bereits bestehenden Pflegevorsorgefonds ins Auge. Als weitere Einnahmequellen nennt das Papier einen gesetzlich festgelegten Anteil der Pflegebeiträge, regelmäßige Bundeszuschüsse oder zweckgebundene Steueranteile. Ein ergänzender Sozialfonds solle finanzielle Härtefälle abfedern.
Fischer sieht durch das Konzept „die Lasten auf breitere Schultern verteilt als im bisherigen System“. Es blieben allerdings Fragen offen. So sei etwa zu klären, wie sich eine verpflichtende Beteiligung aller Erwachsenen an dem Fonds für die stationäre Pflege rechtlich ausgestalten lasse, wenn sie diese womöglich nie in Anspruch nähmen. Auch das Nebeneinander von Pflegeversicherung, Staatsfonds und Sozialhilfe müsse geregelt werden, um zusätzliche Doppelstrukturen zu vermeiden. „Wir haben noch nicht alles bis ins kleinste Detail geregelt“, sagte Stamm-Fibich dem „Tagesspiegel“. Es gehe um einen „Input auf der Suche nach Lösungen“.
Derzeit erarbeitet die am 14. Oktober vom Bundeskabinett eingesetzte Pflegestrukturkommission Reformvorschläge. Das Expertengremium unter Vorsitz des ehemaligen Caritas-Generalsekretärs Georg Cremer und der Juristin Gabriele Kuhn-Zuber soll bis Ende Januar 2027 erste Ergebnisse vorlegen. Nach Angaben von Stamm-Fibich erwägt die Gruppe, ihr Konzept auch der Kommission zur Verfügung zu stellen. (sr)
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