Patientenrechte: Keine Beweislastumkehr geplant
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat erste Details zur geplanten Novelle des elf Jahre alten Patientenrechtegesetzes genannt. Danach soll ein Gesetzentwurf im ersten Halbjahr dieses Jahres vorliegen, kündigte er heute bei der Regierungsbefragung im Bundestag an. Dieser werde einen Härtefallfonds und eine Stärkung der Patientenrechte umfassen. Auch die Krankenkassen sollten stärker in die Pflicht genommen werden. Eine Umkehr der Beweislast sei dagegen nicht geplant.
Scharfe Kritik musste der Minister für den verspäteten Neustart der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) einstecken. Die UPD war in eine Stiftung umgewandelt worden, als Folge der Umwandlung stellte die Beratungsstelle im Dezember 2023 zunächst ihre Arbeit ein. „Die UPD liegt in Scherben“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge. Patienten hätten keine Anlaufstelle mehr.
Lauterbach wies die Kritik zurück. Die Stiftung stehe, auch die beiden Vorsitzenden hätten die Arbeit aufgenommen. Er gehe davon aus, dass die UPD in Kürze ihre Arbeit fortsetzen könne. Ursprünglich hatte der SPD-Politiker auf einen nahtlosen Übergang der UPD-Beratungsarbeit gehofft. Der Aufbau der Stiftung hatte sich aber unter anderem wegen Einwänden gegen die Finanzierung verzögert.
Die Ampelparteien haben sowohl die Reform der UPD als auch die Novelle des Patientenrechtegesetzes im Koalitionsvertrag verabredet. Darin haben sie zugesagt, die UPD „in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen“ zu überführen. Mit Blick auf die Patientenrechte heißt es weiter: „Bei Behandlungsfehlern stärken wir die Stellung der Patientinnen und Patienten im bestehenden Haftungssystem. Ein Härtefallfonds mit gedeckelten Ansprüchen wird eingeführt.“ (cm)
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