Regierung will Suizidprävention per Gesetz stärken
Die Bundesregierung will Menschen in suizidalen Krisen besser erreichen und Hilfen verbindlicher vernetzen. Aufklärung, Forschung und Unterstützung bei Suizidalität sollen dafür fest im Bundesrecht verankert werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat dazu die Ressortabstimmung für den Referentenentwurf eines Suizidpräventionsgesetzes eröffnet. Anlass ist die weiterhin hohe Zahl der Suizide: Jährlich nehmen sich in Deutschland laut BMG mehr als 10.000 Menschen das Leben. Die Zahl der Suizidtoten liegt damit höher als die der Todesfälle durch Verkehrsunfälle, illegale Drogen und HIV zusammen.
Suizidalität sei eine „gesamtgesellschaftliche Herausforderung“, heißt es in der Kurzübersicht des BMG zum Referentenentwurf, die G+G vorliegt. Zwar trügen bereits viele Initiativen von Bund, Ländern, Kommunen und nichtstaatlichen Akteuren zur Prävention bei. Weil zentrale Aufgaben aber „in primärer Verantwortung der Länder und Kommunen liegen“, sei das Hilfesystem bislang nicht einheitlich ausgebaut. Krisendienste und Beratungsangebote seien nicht flächendeckend verfügbar. Versorgungsdichte und -qualität unterschieden sich bundesweit deutlich.
Der Entwurf zielt laut BMG darauf, die Rahmenbedingungen für eine wirksame Suizidprävention zu verbessern. Die Länder sollen darauf hinwirken, Krisendienste flächendeckend, niedrigschwellig, fachlich und bedarfsgerecht auszubauen sowie bestehende Angebote besser zu vernetzen.
Zu den zentralen Maßnahmen zählt das Ministerium die Errichtung einer „Bundesfachstelle für Suizidprävention“ im Geschäftsbereich des BMG. Sie soll unter anderem ein Konzept für eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer entwickeln, qualitätsgesicherte Informationen für Öffentlichkeit und Fachkreise bereitstellen und ein digitales Verzeichnis bundesweiter sowie überregionaler Hilfs- und Beratungsangebote aufbauen. Außerdem soll sie Konzepte zur Weiterentwicklung der Online- und Telefonberatung erarbeiten und Länder sowie weitere Akteure bei der Qualitätssicherung beraten.
Vorgesehen sind dem Papier zufolge zudem Rahmenempfehlungen für die Fort- und Weiterbildung von Berufsgruppen, die regelmäßig mit Suizidalität konfrontiert sind. Auch Forschung, Modellvorhaben und eine regelmäßige Datenerhebung zu Suizidalität sollen vorangebracht werden. Zur fachlichen Begleitung der Bundesfachstelle ist ein Fachbeirat vorgesehen. Ergänzend zum Gesetz hat das Ministerium einen Förderschwerpunkt zur Umsetzung der Nationalen Suizidpräventionsstrategie angestoßen. (sr)
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