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Zahl der Organspenden in Deutschland gestiegen

29.10.2026 2 Min. Lesedauer

Die Zahl der Organspenden hat in Deutschland im zweiten Jahr in Folge zugenommen. In den ersten neun Monaten dieses Jahres gab es laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) 772 postmortale Organspenderinnen und -spender, 3,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der entnommenen Organe stieg auf 2.373. „Der positive Trend aus dem vergangenen Jahr setzt sich erfreulicherweise fort“, sagte der Medizinische Vorstand der DSO, Axel Rahmel, heute zum Auftakt des Jahreskongresses der Stiftung in Frankfurt. Dennoch bleibe die Zahl der Organspenden „deutlich hinter dem zurück, was notwendig wäre, um den rund 8.000 Menschen, die in Deutschland auf ein Spenderorgan warten, zu helfen“.

Im internationalen Vergleich würde Deutschland „immer noch sehr weit hinten anhängen“. Rahmel nannte fehlende dokumentierte Entscheidungen als Grund dafür. „Wichtig ist, dass jeder Bundesbürger, jede Bundesbürgerin sich möglichst selbst entscheidet“, sagte er. Wenn Angehörige nicht wüssten, was Verstorbene zur Organspende gedacht hätten, sagten sie „fast immer Nein“. Die Widerspruchsregelung „fördert die persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema“ und wäre „ein wichtiger Baustein zur Förderung der Organspende in Deutschland“. 

„Organspende ist ein besonderer Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß. Dafür brauche es „neben dem Vertrauen und der selbstbestimmten Entscheidung der Menschen vor allem Krankenhäuser, die personell, organisatorisch und finanziell in der Lage sind, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen“. Mit Blick auf den Umbau der Krankenhauslandschaft sei es entscheidend, zwischen den Krankenhäusern „eine gute Kooperation, ein gutes Netzwerk zu erzeugen“. Angesichts des wirtschaftlichen Drucks müsse zudem verhindert werden, dass die Organspende „nicht unter die Räder gerät“.

Zurzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung. Eine Organ- oder Gewebeentnahme nach dem Tod eines Menschen ist nur möglich, wenn dieser zu Lebzeiten zugestimmt hat. Ist keine Entscheidung dokumentiert, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen gefragt. 

Der Bundestag berät aktuell erneut über die Einführung einer Widerspruchslösung. Mit dieser Regelung wäre in Deutschland jeder Mensch nach dem Tod automatisch Organspender, es sei denn, er hat zu Lebzeiten aktiv widersprochen. Nach der ersten Lesung im Bundestag Ende September wurden zwei Gesetzentwürfe zur Widerspruchsregelung sowie ein fraktionsübergreifender Antrag zur Weiterentwicklung der geltenden Entscheidungsregelung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Für den 4. November ist eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen geplant. (ts)

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