Verbände mahnen: Notfallreform ist überfällig
Trotz einzelner Kritikpunkte mahnen Verbände und Experten im Gesundheitswesen eine zügige Verabschiedung der seit langem geplanten Notfallreform an. „Patientenorientierte Verbesserungen in der Notfallversorgung und im Rettungsdienst sind überfällig“, betonte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV), anlässlich einer Bundestagsanhörung zu dem Thema. Auch der AOK-Bundesverband warnte vor weiteren Verzögerungen.
Seit November liegt der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor. Dieser wiederum fußt auf einem durch das Ampel-Aus Ende 2024 nicht mehr vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf. Kernziele der Reform sind eine Vernetzung von ärztlichem Notdienst, Krankenhaus-Notaufnahme und Rettungsdienst sowie die Einführung einer verpflichtenden Ersteinschätzung als Anlaufstelle für Hilfesuchende. Anlass für die Anhörung war ein Gesetzentwurf der Grünen, mit dem die Oppositionspartei bei dem Vorhaben Druck machen will. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte am Nachmittag bei einer Fragerunde im Bundestag, ihr Referentenentwurf liege zur Rechtsprüfung im Bundesjustizministerium. „Wir gehen davon aus, dass wir sehr zeitnah ins Kabinett können.”
Eingegliedert werden soll in die Notfallreform der Rettungsdienst. „Wir begrüßen dieses geplante Vorgehen, denn nur eine gemeinsame Reform dieser beiden Bereiche wird zu einer besseren Versorgung der Patientinnen und Patienten führen“, sagte Stoff-Ahnis. Es sei zudem zu begrüßen, dass ein standardisiertes digitales Ersteinschätzungsverfahren eingeführt werden solle, das Patienten nach ihrem medizinischen Behandlungsbedarf in die richtige Versorgungsebene leitet. Um das Verfahren aufzusetzen, sei der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) mit seiner fachlichen Expertise genau das richtige Beratungsgremium.
Der GKV-Spitzenverband unterstützt laut Stoff-Ahnis zudem grundsätzlich, dass der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen für die notdienstliche Akutversorgung konkretisiert werden soll. Die Reform sieht vor, dass die Akutversorgung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung täglich 24 Stunden gewährleistet wird.
Die Bundesärztekammer bewertet in ihrer Stellungnahme positiv, dass mit dem Entwurf des BMG keine völlig neuen Strukturen geschaffen würden, sondern größtenteils auf bestehenden Leitstellen und Notdienstpraxen in oder an Krankenhäusern aufgesetzt werde. Für kritisch hält sie jedoch die geplante erhebliche Leistungsausweitung – etwa durch umfangreiche Mindestöffnungszeiten und zusätzliche 24/7-Angebote.
Der GBA begrüßt grundsätzlich die Ziele des Gesetzentwurfs. Er betont in seiner schriftlichen Äußerung aber, dass es für eine bundesweit einheitliche und gleichwertige Versorgungsstruktur der Notfallversorgung entscheidend sei, dass zentrale Vorgaben auf Bundesebene durch den GBA festgelegt würden. Diese Vorgaben sollten dann in den Regionen als Rahmen für die Entscheidungen der erweiterten Landesausschüsse dienen.
Der AOK-Bundesverband warnt vor erneuten Verzögerungen bei der Reform der Notfallversorgung. Nachdem das Thema über drei Legislaturperioden hinweg immer wieder liegen geblieben sei, dürfe die Reform jetzt nicht daran scheitern, „dass sich die Länder bei den Regelungen zum Rettungsdienst querstellen“, sagte die Vorstandsvorsitzende Carola Reimann. Zugleich mahnte sie eine enge Verzahnung mit der Klinikreform und der Einführung eines Primärversorgungssystems an. (bhu)
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