Standortklausel: Länder dringen auf Zugeständnisse an Pharmafirmen
Die Bundesländer beharren auf weitergehenden Zugeständnissen an Pharmafirmen beim sogenannten Deutschlandrabatt. In einem Beschluss forderte die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) nun, bei der geplanten Standortklausel auch nicht forschende Pharmafirmen einzubeziehen. Unternehmen dürften „nicht allein aufgrund fehlender eigener klinischer Forschung oder Arzneimittelentwicklung benachteiligt werden“, heißt es in dem Papier. Vielmehr sollten auch Firmen von Nachlässen beim erhöhten Herstellerrabatt profitieren, die „anderweitig einen relevanten Beitrag zur Wertschöpfung, Beschäftigung und Versorgungssicherheit am Pharmastandort Deutschland erbringen“. Die MPK wandte sich zudem dagegen, das Ziel stabiler Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über das Ziel einer Stärkung der Pharmaindustrie zu stellen.
Ende September hatte ein vom Bundeswirtschafts- und Bundesgesundheitsministerium einberufenes Fachgremium einen Vorschlag für eine erweiterte Standortklausel vorgelegt: Danach sollen Firmen unter bestimmten Bedingungen von dem im Zuge des GKV-Sparpakets erhöhten Herstellerrabatt ganz oder teilweise befreit werden. Davon sollen aber nur Unternehmen profitieren, die klinische Studien durchführen und dafür mindestens zwei Prozent und später vier Prozent der Teilnehmer in Deutschland rekrutieren. Dies ist den Ländern zu eng gefasst. Sie möchten, dass der Herstellerrabatt auch für Unternehmen sinken kann, „die durch ihre Produktion, Investitionen, Beschäftigung oder die Bereitstellung versorgungsrelevanter Arzneimittel einen wesentlichen Beitrag zur Arzneimittelversorgung leisten“.
Völlig ungeklärt ist jedoch bis heute die Gegenfinanzierung. Fachgremium und Pharmaverbände erwarten durch die geplanten Abschläge für die Pharmafirmen Zusatzkosten von 750 bis 800 Millionen Euro, die Krankenkassen befürchten sogar Ausfälle von bis zu 1,3 Milliarden Euro und als Folge steigende Beiträge. Sie wehren sich dagegen, dass die Gelder der Beitragszahler für die Förderung von Pharmafirmen missbraucht werden. Standort- und Wirtschaftsförderung seien nicht Aufgabe der GKV, so die Kassen. Dagegen lehnte sich die MPK Vorschläge von Kassenseite ab, die Kosten der Standortklausel auf andere Pharmafirmen umzulegen.
Die MPK sieht den Ball nun beim Bund. In ihrem Beschluss fordert sie ihn auf, „ein tragfähiges Konzept zur ausgewogenen Finanzierung der Standortklausel vorzuschlagen, das eine Entlastung innovativer Pharmaunternehmen ermöglicht, ohne andere Unternehmen zusätzlich zu belasten“. Der Herstellerrabatt war mit dem im Juli beschlossenen GKV-Sparpaket von sieben auf 15,5 Prozent erhöht worden, um die ausufernden Arzneiausgaben zu bremsen. Nach heftigen Protesten versprach die Regierungskoalition jedoch Ausnahmeregeln über eine erweiterte Standortklausel. Die Kassen fürchten nun, dass so der Sparbeitrag der Pharmaindustrie ausgehebelt wird. (cm)
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