Lob und Kritik für geplantes Medizinregistergesetz
Mehrere Verbände fordern von der Bundesregierung Nachbesserungen am Entwurf zur Stärkung von Medizinregistern. Das geplante Gesetz soll diese Verzeichnisse besser nutzbar machen, ihre Qualität sichern und dafür ein Zentrum für Medizinregister beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte schaffen. Der GKV-Spitzenverband begrüßte in einer Stellungnahme zur Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch die Initiative grundsätzlich, da qualitativ hochwertige Daten „eine wichtige Voraussetzung“ seien, um Erkenntnisse über die Versorgungsqualität zu gewinnen. Zugleich bemängelte er aber die fehlende Registrierungspflicht für Registerbetreiber.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung begrüßte „den Ausbau der Nutzung von gesicherten Gesundheitsdaten“, verwies aber auf „tiefgreifende Veränderungen“ für Patientinnen und Patienten hinsichtlich ihres Selbstbestimmungsrechts über Gesundheitsdaten. Der Deutsche Städtetag warnte vor Risiken der Datenverknüpfung. Damit werde auch die Möglichkeit eines „gläsernen Patienten“ geschaffen. Zudem seien Kommunen „deutlich betroffen und auch im Haushalt belastet“.
Für den Gemeinsamen Bundesausschuss stellt der Entwurf zwar einen „wichtigen ersten Schritt“ dar, jedoch reiche er „nicht aus, um die Qualität und damit die tatsächliche Nutzbarkeit“ der Registerdaten zu verbessern. Eine Fokussierung des Beratungsangebots lediglich auf technische und datenschutzrechtliche Aspekte bezeichnete er als „unzureichend“. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hebt in ihrer Stellungnahme die Einbindung einer zentralen Vertrauensstelle hervor. Diese stärke „die Trennung von Identitätsdaten, Pseudonymen und medizinischen Sachdaten“. Zugleich fordert die KBV, selbst „ausdrücklich in die Gremien- und Beratungsstrukturen des Zentrums eingebunden“ zu werden.
Die Bundesärztekammer sieht im geplanten Medizinregistergesetz „einen deutlichen Schritt hin zu einer leistungsfähigeren, interoperableren und langfristig anschlussfähigen Medizinregisterlandschaft“. Positiv bewertete sie unter anderem die Einbeziehung weiterer Kostenträger wie der PKV. Dies sei eine wesentliche Verbesserung zum Referentenentwurf. Unterdessen forderte der Verband forschender Pharma-Unternehmen VFA einen planbaren Datenzugang mit verbindlichen Entscheidungsfristen und transparenten Kriterien. Hinsichtlich der Finanzierung seien die vorgesehenen Lösungen „bislang unzureichend“.
Mit dem Gesetz soll erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für Medizinregister geschaffen werden. Bislang sind die Verzeichnisse nicht durch spezielle Gesetze geregelt. Auf diese Weise will die schwarz-rote Regierung Qualität und Vergleichbarkeit der Register verbessern sowie die rechtssichere Erhebung und Nutzung von Daten erleichtern. In Deutschland existieren laut Gesetzentwurf mehr als 350 Medizinregister, etwa zu Krebs oder Implantaten. (ts)
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