Update

Iges-Studie: Nutzen von Krebsregistern geringer als erwartet

28.10.2026 2 Min. Lesedauer

Der Nutzen der klinischen Krebsregister bleibt bisher deutlich hinter den Erwartungen zurück. Das ist das Fazit einer Evaluation des Iges-Instituts im Auftrag des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV) und der Landesbehörden, die für die insgesamt 15 klinischen Krebsregister in Deutschland zuständig sind. Die Studie bemängelt vor allem die teils unzureichende Datenqualität. Besonders fehlten Meldungen zu Therapien und Krankheitsverläufen „in großem Umfang“ oder gingen verspätet ein. Behandlungsverläufe könnten daher oft nur unvollständig abgebildet werden. „Damit sind die Register nur bedingt zur Qualitätssicherung und -verbesserung einsetzbar.“ Mit dem Bericht liegt erstmals ein umfassendes und systematisches Bild zur Arbeitsweise, zu Datenqualität und Nutzungsmöglichkeiten der Krebsregister vor.

Darüber hinaus kritisieren die Experten, dass sich die 15 klinischen Register der Bundesländer stark voneinander unterschieden. So würden etwa verschiedene IT-Systeme und Verfahren zur Verarbeitung und Nutzung der Daten eingesetzt mit der Folge, dass die Daten nur eingeschränkt bundesweit vergleichbar und nutzbar seien. Krebsregister sollen dazu beitragen, Tumorbehandlungen langfristig zu verbessern und neue Therapien zu entwickeln.

Um die Krebsverzeichnisse besser anwendbar zu machen, schlägt das Institut bundesweit einheitliche Meldefristen vor. Automatisierte Schnittstellen könnten Meldenden dabei helfen, Daten einfacher und schneller ins Register zu übertragen. Empfehlenswert seien bundesweit einheitliche Vorgaben, wie die Daten von den IT-Systemen erfasst und verarbeitet werden sollten.

Auch in der föderalen Organisation der Karteien sieht das Gutachten eine wesentliche Schwäche und schlägt vor, Krebsregisterdaten stärker zusammenzuführen. Dazu solle das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) am Robert-Koch-Institut als bundesweite Plattform gestärkt werden. 

Die Weiterentwicklung der klinischen Krebsregistrierung erfordere eine enge Zusammenarbeit aller Akteure der Gesundheitsinfrastruktur, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme des Vereins Deutsche Krebsregister (DRK) und “Plattform § 65c”, ein bundesweiter Zusammenschluss der klinischen Krebsregister.

Bessere Daten entstünden nicht allein durch die Arbeit der Krebsverzeichnisse. „Wir brauchen digitale Schnittstellen, die in der Praxis funktionieren, und Rahmenbedingungen, die eine verlässliche Datenübermittlung unterstützen.“ Dafür müssten Krebsregister, Leistungserbringer, Softwarehersteller und die zuständigen Stellen an einem Strang ziehen. (bhu)

Optionale Felder sind gekennzeichnet.

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.