Klinikreform: Regierung macht kleinen Schritt auf Länder zu
Im Streit um die Krankenhausreform kommt der Bund den Ländern im parlamentarischen Verfahren einen kleinen Schritt entgegen. In der Gegenäußerung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), die G+G vorliegt, stimmt die Regierung einem Teil der Vorschläge des Bundesrates etwa zur Bürokratieentlastung zu. „Die Prüfung vieler weiterer Vorschläge wird zugesagt“, heißt es in der Antwort zur Stellungnahme des Bundesrates von Anfang Juli. Zurückgewiesen wird dagegen die Einschätzung, wonach der Gesetzentwurf der Zustimmung der Länderkammer bedarf. Gleichzeitig lockert die Regierung in einem Änderungsantrag der Ampelfraktionen die Vorgaben für Fachkliniken.
In ihrer Gegenäußerung hält die Regierung jedoch an ihrer Haltung fest, bei der Finanzierung des Transformationsfonds für den Klinikumbau auf Beitragsgelder der gesetzlich Versicherten zurückzugreifen. Die Länder hatten dies als „systematisch falsch“ abgelehnt und stattdessen eine Erhöhung des Bundeszuschusses an die Kassen gefordert, um eine Benachteiligung der gesetzlich Versicherten zu vermeiden. Außerdem weist die Regierung die Forderung nach mehr Ausnahmeregelungen bei der Zuweisung der Leistungsgruppen zurück. Die Länder dringen darauf, dass sie versorgungsrelevanten Krankenhäusern auch dann Leistungsgruppen zuweisen können, wenn diese die nötigen Qualitätskriterien dafür nicht erfüllen.
Zugeständnisse bei Mindestanforderungen an die Qualität macht der Bund aber für Fachkliniken. In dem Änderungsantrag, der G+G vorliegt, dürfen Fachkrankenhäuser die geforderten Qualitätskriterien auch in Kooperationen und Verbünden insbesondere mit anderen Krankenhäusern oder Leistungserbringern der vertragsärztlichen Versorgung erfüllen, sofern dies der zuständigen Landesbehörde zufolge zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung erforderlich ist. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte auf dem Krankenhausgipfel Anfang September signalisiert, dass er im Reformstreit auf die Bundesländer zugehen wolle. „Wir werden im ländlichen Raum auch die Qualitätskriterien für die Krankenhäuser, die für die Sicherstellung notwendig sind, (...) dauerhaft aussetzen“, versprach der SPD-Politiker. Die laufenden Berichterstattergespräche mit den Fraktionen würden nun dazu genutzt, die Forderungen der Länder einzubringen.
Das Bundeskabinett hatte das KHVVG bereits Mitte Mai beraten. Bisheriger Plan ist es, dass der Bundestag am 18. Oktober über die Reform abstimmt. (at)
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