Immer mehr Berufstätige fallen wegen Stressdiagnosen aus
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind im vergangenen Jahr so häufig wie noch nie wegen akuter Belastungsreaktionen und Anpassungsstörungen krankgeschrieben gewesen. Laut Daten der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) kamen 2025 aufgrund dieser Diagnosen knapp 119 Krankentage auf 100 KKH-Versicherte. Im Vorjahr waren es 112 Fehltage. Damit machen derartige Belastungen, die der KKH zufolge häufig durch Dauerstress und anhaltenden mentalen Druck entstehen, fast 30 Prozent der Fehltage wegen psychischer Erkrankungen aus.
Zu Beginn der KKH-Analyse im Jahr 2017 seien es noch rund 66 Tage gewesen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen akuter Belastungsreaktionen und Anpassungsstörungen gefehlt hätten. Im Vergleich von 2017 zu 2025 bedeute das einen Anstieg um fast 80 Prozent. Wegen depressiver Episoden gab es 2025 103,5 Fehltage pro 100 KKH-Versicherten, das war knapp ein Fehltag weniger als ein Jahr zuvor. Wegen wiederkehrender Depressionen gab es 2025 knapp 55 Fehltage pro 100 Versicherten. Wegen Neurasthenie und chronischer Erschöpfung waren es rund 39 und wegen Angststörungen 28,5.
Psychische Erkrankungen Berufstätiger treiben bereits seit Jahren die Länge der Krankenschreibungen und damit die Zahl der Fehltage in die Höhe, wie etwa der Fehlzeiten-Report 2025 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) belegt. Die Zahlen des WIdO dokumentieren über die vergangenen zehn Jahre einen Anstieg der Ausfalltage wegen psychischer Erkrankungen um 43 Prozent. Sie seien im Vergleich zu anderen Erkrankungsarten mit langen Ausfallzeiten von durchschnittlich 28,5 Tagen pro Erkrankungsfall verbunden und damit ebenfalls ein „langfristiger Treiber“ für die Gesamtkrankenstände, so das WIdO.
Auch der BKK-Dachverband hatte in einer Anfang Juli veröffentlichten Analyse zu Arbeitsunfähigkeitsdaten festgestellt, dass psychische Erkrankungen zwar nur 5,4 Prozent aller Krankschreibungen ausmachten, im Schnitt aber mehr als fünf Wochen dauerten – rund 39 Tage je Fall. Zudem seien 2,2 Krankengeldtage je Beschäftigten auf psychische Erkrankungen zurückzuführen. Krankengeld zahlen Krankenkassen ab dem 43. Krankheitstag. (tie)
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.