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Kelber fordert Verbesserungen beim Schutz sensibler Daten

20.03.2024 2 Min. Lesedauer

Der scheidende Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat die Bundesregierung aufgefordert, beim Schutz besonders sensibler Gesundheitsdaten nachzubessern. Grundsätzlich sei die „vieldiskutierte Widerspruchslösung für die elektronische Patientenakte“ datenschutzrechtlich möglich. Bei der automatischen Speicherung besonders persönlicher Informationen halte er jedoch nach wie vor die Einwilligung der Betroffenen für notwendig, sagte Kelber heute bei der Vorstellung des Datenschutzberichtes 2023 in Berlin. Das betreffe etwa Schwangerschaftsabbrüche, HIV-Infektionen, seltene Krankheiten oder psychische Erkrankungen.

Eine entsprechende Regelung sei möglich, weil die EU-Einigung auf den Rahmen für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) strengere nationale Vorgaben zulasse. „Deutschland ist in der Lage, hier einen besseren Schutz zu gewährleisten“, betonte Kelber. Nachbesserungen wünscht er sich auch im Zusammenhang mit der Qualität der Daten für die sogenannte Sekundärnutzung durch die Forschung: „Behandlungsdaten und Abrechnungsdaten haben ja sehr unterschiedliche Aussagekraft.“ Überdies bräuchten die Forschungszentren klarere Vorgaben für die Verarbeitung und Verwendung der Informationen. Die „Gefahr einer Identifizierung“ einzelner Personen müsse verringert werden. Problematisch sei immer noch, dass auch „allersensibelste Gesundheitsdaten“ automatisch in die Sekundärnutzung fließen könnten.

Klar ablehnend äußerte sich Kelber zur Forderung einiger Bundesländer, die Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten für Unternehmen ab 20 Beschäftigten einzuschränken. Eine entsprechende Empfehlung hatte der Innenausschuss des Bundesrates für die Plenarsitzung am Freitag ausgesprochen. „Ich kann nur dringend davon abraten, das als Entbürokratisierung zu verstehen“, betonte Kelber. Denn auch ohne verpflichtenden Datenschutzbeauftragten gälten die Vorschriften in vollem Umfang weiter, den Firmen fehle es dann aber an Expertise. Das werde dazu führen, „dass das eine oder andere Unternehmen am Ende eines Prozesses merkt, dass sie nicht rechtskonform vorgegangen sind, dass sie Geld für den Prozess verloren haben und eventuell noch ein hohes Bußgeld bezahlen müssen“.

Nach zehn Jahren Tätigkeit als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist Kelber seit Jahresbeginn nur noch kommissarisch im Amt. Spätestens bis Ende Juni muss der Bundestag die Nachfolge regeln. Der promovierte Biologe und langjährige SPD-Bundestagsabgeordnete hatte sich um eine Wiederwahl bemüht. Dem hatte die Ampel-Koalition nicht entsprochen. (toro)

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