KBV sieht künftige Versorgung der gesetzlich Versicherten unter Druck
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt vor Einschnitten in der ambulanten Versorgung infolge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG). Auf ihrer Vertreterversammlung heute in Berlin stellte der Vorstand gesetzlich Versicherte auf ein künftig eingeschränktes Leistungsangebot ein. Der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen sprach von einer bevorstehenden „Zäsur in der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“. Das GKV-Spargesetz sei „ein schlechtes Gesetz“.
Nach Angaben der KBV sollen allein im kommenden Jahr rund drei Milliarden Euro im ambulanten Bereich eingespart werden. Umgerechnet entspreche dies einem Volumen von etwa 46 Millionen Behandlungsfällen. „Weniger Mittel bedeuten weniger Termine“, machte Gassen deutlich. Praxen könnten ihre Leistungen auf Dauer nur in dem Umfang anbieten, in dem diese auch finanziert würden. Patienten müssten sich deshalb unter Umständen darauf einstellen, Leistungen auch aus eigener Tasche zu bezahlen. An Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann gewandt, forderte Gassen eine Folgenabschätzung des BStabG und Korrekturen an den aus seiner Sicht größten Fehlern. Zugleich signalisierte er Kooperationsbereitschaft. Die ersten Begegnungen mit dem neuen Minister gäben ihm „durchaus Zuversicht auf einen Neustart“.
KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner kritisierte den Entwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Darin werden aus ihrer Sicht bereits Weichen für ein „Primärarztversorgungssystem“ gestellt, ohne dass es „konsentierte Leitplanken“ dafür gebe. „Der Zug fährt nicht nur in die falsche Richtung, sondern er droht auch zu entgleisen“, warnte sie. Steiner nahm dabei insbesondere die vorgesehene Rolle der Krankenkassen in den Blick. „Einen digitalen Versorgungseinstieg ausschließlich über die ePA-Apps der Krankenkassen lehnen wir ab“, sagte sie. Die 116 117 müsse als gleichberechtigter digitaler Zugangsweg gesetzlich verankert werden. Zugleich müssten die Praxen die Hoheit über ihre Terminorganisation behalten.
Der stellvertretende KBV-Vorsitzende Stephan Hofmeister wandte sich gegen weitere Belastungen der Praxen. Die geplante AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag sei falsch. „Die Behauptung, dass die bisherigen Regelungen zu massenhaftem Missbrauch führen, widerspricht den Fakten.“ Eine AU-Pflicht ab dem ersten Tag führe zu 36 Millionen zusätzlichen Behandlungsfällen im Jahr. Das entspräche 10,5 Arbeitstagen im Jahr pro Praxis. Die KBV fordert stattdessen drei bis fünf Karenztage ohne AU-Bescheinigung. (ts)
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