Kassenärzte wollen frühe Einbindung in Verteidigungspläne
Bei der Vorbereitung auf den Verteidigungsfall dringen die Ärzte auf eine enge Einbindung des ambulanten Bereichs. „Resilienz beginnt im Kleinen“, sagte der Vize-Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Stephan Hofmeister, heute auf einem Symposium zur „Gesundheitsversorgung in der Gesamtverteidigung“. Naheliegenderweise habe bislang die Versorgung von Schwerverletzten im Mittelpunkt der Überlegungen gestanden, doch die ambulante Seite, die den größten Teil der Patienten im Gesundheitswesen versorge, könne bei der Vorbereitung auf den möglichen Kriegsfall nicht ausgeblendet werden. Der Sicherstellungsauftrag der niedergelassenen Ärzte bestehe laut Sozialgesetzbuch (SGB) V, „unabhängig von dem, was in der Republik sonst passiert“.
Allerdings regele das SGB V ganz viele der Themen nicht, die im Kriegsfall eine Rolle spielten. Deshalb warte die Ärzteschaft auf das Gesundheitssicherstellungsgesetz (Gesig). Es brauche etwa rechtliche Grundlagen für Abrechnungsregeln. Denn in einer Krise müssten Präventionsleistungen eingeschränkt werden, um Kapazitäten zu schaffen. Der Einkommensverlust der Praxen müsse dann entsprechend ausgeglichen werden.
Das Krisengesetz befindet sich in der Vorbereitung. Die frühere Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte den Referentenentwurf ursprünglich für den Sommer angekündigt. „Das Gesig wird kommen“, versicherte die Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Katja Kohfeld. „Wir werden diese Lücke schließen.“ Der Gesetzgebungsprozess werde neben dem normalen Stellungnahmeverfahren in „enger und intensiver Abstimmung“ mit der Ärzteschaft erfolgen. Das Gesig sehe unter anderem die Schaffung einer Personalreserve Gesundheit und den Ausbau der Bevorratung von Medikamenten und medizinischen Gerätschaften vor. Auch die notwendige Zusammenführung von Daten für ein Gesundheitslagebild werde mit dem Gesetz auf den Weg gebracht. „Das Gesig wird Geld kosten“, sagte Kohfeld. Dies zu regeln, sei Aufgabe des Bundes. Parallel zum Gesetz arbeite das Ministerium an einem Programm zur Cybersicherheit, um etwa große Labore und Medizinische Versorgungszentren besser zu schützen.
Gesundheitsversorgung im Verteidigungsfall sei keine „rein militärische Aufgabe“. Sie gelinge nur, „wenn alle Kräfte, die zur Verfügung stehen, auch tatsächlich zusammenhalten“, unterstrich der Befehlshaber des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Ralf Hoffmann. Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Andreas Philippi aus Niedersachsen, betonte die Wichtigkeit der engen Kooperation zwischen Bund und Ländern. Die Länder erwarteten vom Bund eine auskömmliche Finanzierung. (at)
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