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Härtere Strafen für Einsatz von K.o.-Tropfen vor Raub und Vergewaltigung

06.11.2026 2 Min. Lesedauer

Der Bundestag hat heute die Strafen für den Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigung und Raub verschärft. Künftig soll für solche Taten grundsätzlich eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gelten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken angenommen. Die AfD enthielt sich.

Mit der Neuregelung werden in den einschlägigen Paragrafen des Strafgesetzbuches neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen ausdrücklich auch „gefährliche Mittel“ erfasst. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2024, wonach über ein Getränk verabreichte narkotisierende Substanzen nicht als gefährliche Werkzeuge gelten. Dadurch griff bislang ein Strafrahmen mit einer Mindeststrafe von drei Jahren. Die Bundesregierung will den Einsatz solcher Mittel bei besonders schweren Sexual- und Raubdelikten nun der Verwendung einer Waffe gleichstellen.

In der Debatte betonte die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge die Signalwirkung der Neuregelung. „Ein Tropfen, fünf Jahre“, sagte sie. Zugleich reiche ein höherer Strafrahmen allein nicht aus. Betroffene benötigten medizinische Versorgung, Unterstützung bei der Beweissicherung sowie Begleitung im Strafverfahren.

Axel Müller (CDU) hob die juristische Zielsetzung hervor. Die bisherige Rechtslage bilde den Unrechtsgehalt nicht angemessen ab, sagte der frühere Strafrichter. Mit der Ergänzung um gefährliche Mittel würden auch Fälle erfasst, in denen Täter Substanzen wie GBL einsetzten, um Opfer für eine Vergewaltigung oder einen Raub wehrlos zu machen.

Die Grünen unterstützten das Gesetz, forderten aber weitergehende Maßnahmen. Linda Heitmann verlangte mehr Forschung und Aufklärung über Spiking, also das heimliche Beimischen von Alkohol oder Drogen in Getränke. Es müsse besser untersucht werden, welche Tatorte und Substanzen eine Rolle spielten. Zudem seien niedrigschwellige Anlaufstellen und Beratung für Betroffene nötig.

Die Linke stimmte ebenfalls zu. Luke Hoß erklärte, bei der strafrechtlichen Verschärfung dürfe es nicht bleiben. Notwendig seien schnelle, kostenlose und vertrauliche Spurensicherung sowie bessere Aufklärung über die Symptome einer Vergiftung mit K.-o.-Mitteln. (fb)

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