Investitionsbedarf der Kliniken steigt auf acht Milliarden Euro jährlich
Nach neuen Zahlen liegt der Investitionsbedarf der deutschen Krankenhäuser bei mindestens acht Milliarden Euro pro Jahr. Das geht aus einer heute veröffentlichten Analyse der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherungen (PKV) hervor. Die Verbände kritisierten, dass die Bundesländer weiterhin nur die Hälfte der nötigen Gelder bereitstellten, obwohl sie gesetzlich zur kompletten Übernahme verpflichtet seien. Die Länder ließen „die Kliniken im Stich und verlagern damit ihre Finanzverantwortung auf die Beitragszahlenden“, betonte der GKV-Spitzenverband.
Das Länderverhalten führe dazu, dass Krankenhäuser die jährliche Investitionslücke von rund vier Milliarden Euro „systemwidrig“ über die von den Krankenkassen finanzierten Behandlungskosten „und damit direkt aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgebenden“ ausglichen, monierte der Spitzenverband. Die mangelhafte Investitionskostenfinanzierung, etwa für Geräte und Baumaßnahmen, sei „eine wesentliche Ursache der strukturellen Unterfinanzierung der Kliniken“, erläuterte die DKG.
Der Analyse zum jährlichen Investitionsbedarf basiert auf aktualisierten Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Nach Berechnungen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung entspricht der Bedarf für Bestandsinvestitionen zwischen sieben und neun Prozent der Krankenhauserlöse. Aus Sicht des Sachverständigenrates Gesundheit stellen die Länder durch „ihren Rückzug aus der finanziellen Verantwortung die Legitimation der Verantwortung für die Krankenhausplanung mehr und mehr in Frage“.
Besondere Brisanz erhalten die Daten vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung den Ländern in der vergangenen Woche auf GKV-Kosten mehr Geld für die Kliniken zugesagt hatte, um das vom Bundestag zuvor verabschiedete GKV-Sparpaket vor einer Warteschleife im Vermittlungsausschuss zu bewahren. Dabei geht es um 550 Millionen Euro zusätzlich für 2027. Zudem werden die Bundesländer bereits durch die Finanzierung von „Sofort-Transformationskosten“ für die laufende Krankenhausreform aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastrukturmaßnahmen entlastet.
In der Pflege schlägt der Verstoß der Länder gegen ihre Pflicht zur Investitionskostenfinanzierung direkt auf die Betroffenen durch. Nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) macht der Investitionskostenanteil inzwischen rund 20 Prozent des Eigenanteils in Pflegeeinrichtungen aus. Im Schnitt stellen die Heime ihren Bewohnern jeden Monat 517 Euro in Rechnung, die eigentlich die Länder bezahlen müssten. (toro)
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