Bundesregierung will Steuerzuschuss zur GKV erheblich kürzen
Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds soll in den kommenden vier Jahren um jeweils zwei Milliarden Euro gekürzt werden. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf zur GKV-Reform von heute Vormittag vor, der G+G vorliegt. Demnach soll der Zuschuss in den Jahren 2027 bis 2030 von derzeit 14,5 Milliarden auf 12,5 Milliarden Euro reduziert werden. Das Einsparvolumen des GKV-Spargesetzes schrumpft laut dem neuen Entwurf von zuvor 19,6 Milliarden Euro auf jetzt rund 16 Milliarden Euro im Jahr 2027. Bis 2030 wachse die Gesamtentlastung auf einen Betrag von rund 38 Milliarden Euro.
Im Gegenzug will die Bundesregierung ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einführen. Das soll jedoch in einem späteren Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Die Bundesregierung schätzt in dem Entwurf die Mehreinnahmen auf etwa 450 Millionen Euro. Mit dem Geld soll sich der Bund künftig schrittweise stärker an den Gesundheitskosten für Grundsicherungsempfänger beteiligen: zunächst „in Höhe von 250 Millionen Euro 2027, 500 Millionen Euro in 2028 und danach jedes Jahr aufwachsend weitere 500 Millionen Euro Mehrausgaben bis 2051“, heißt es im Gesetzentwurf.
Für die Unionsfraktion sei es sehr wichtig gewesen, dass ein Einstieg in eine noch stärkere Steuerfinanzierung gelingt, sagte deren Vorsitzender Jens Spahn nach einer Klausursitzung heute in Berlin. „Ziel muss sein, dass Schritt um Schritt mit diesem Einstieg dann in den Folgejahren die Kosten, die für die Gesundheitskosten von Grundsicherungsbeziehenden anfallen, vollständig aus Steuermitteln bezahlten werden.“ Ein Startpunkt nach mehr als zehn Jahren Debatte sei jetzt gelungen.
Darüber hinaus soll laut Entwurf der geplante neue Zuschlag für bisher beitragsfrei mitversicherte Ehegatten und Lebenspartner, die weder Kinder noch Pflegebedürftige zu betreuen haben, statt 3,5 Prozentpunkte nunmehr nur 2,5 Prozentpunkte des beitragspflichtigen Einkommens des Hauptverdieners betragen. Zur „Stärkung der Beitragsgerechtigkeit“ soll es indes bei der außerordentlichen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 3.600 Euro pro Jahr bleiben. Auch das Krankengeld soll nicht so stark gesenkt werden wie ursprünglich geplant.
Morgen soll das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Kabinett beschlossen werden. „Ich glaube, alle wollen, dass am Mittwoch ein Kabinettsbeschluss ist“, sagte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch in den ARD-„Tagesthemen“. Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger, gab sich im NTV-„Frühstart“ zuversichtlich. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann machte vor deren Fraktionsklausur in Leipzig noch einmal deutlich, dass der Koalition aus ihrer Sicht der Mut zu strukturellen Veränderungen fehle. Die Grünen hatten jüngst ein Gegenkonzept vorgelegt, mit dem die Kassenbeiträge bereits Anfang 2027 um zwei Prozentpunkte gesenkt werden sollen. Linken-Gesundheitspolitiker Ates Gürpinar monierte, Reiche, Privatversicherte und Konzerne blieben verschont. Dieses System könne man sich nicht länger leisten. (bhu)
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