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BMG will Gematik deutlich mehr Macht geben

14.05.2024 2 Min. Lesedauer

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Telematik-Betreibergesellschaft Gematik zu einer „Digitalagentur Gesundheit“ ausbauen und ihr mehr Befugnisse verleihen. So entstehe eine „schlagkräftige und zukunftsfähige Organisation“, nennt der Referentenentwurf für ein Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG), der G+G vorliegt, als Zielvorgaben.

Sämtliche Stakeholder würden weiterhin eng eingebunden, was praxisnahe Lösungen gewährleiste, so der Referentenentwurf weiter. Zentrale Aufgabe der Digitalagentur Gesundheit sei weiterhin, die Entwicklung und Bereitstellung digitaler Anwendungen zu steuern. Laut dem auf den 7. Mai 2024 datierten Entwurf sollen Komponenten und Dienste, die zentral und nur einmalig vorhanden sein können, „in der Verantwortung der Digitalagentur Gesundheit entwickelt und betrieben werden“.

Anwendungen „mit einer Vielfalt von Angeboten und der Möglichkeit von Wettbewerb“ würden von der Digitalagentur „spezifiziert, aber in unterschiedlichen Abstufungen vom Markt entwickelt“, heißt es in dem Papier weiter. Ferner könnten Komponenten, Dienste und Anwendungen, die das Rückgrat der digitalen Gesundheitsversorgung bildeten, in einem kontrollierten Marktmodell über Ausschreibungsverfahren von der Digitalagentur beschafft und bereitgestellt werden. Die Bündelung und damit einhergehende Steuerungsmöglichkeiten der Digitalagentur sollen laut Entwurf die Qualität, die Wirtschaftlichkeit und die zeitgerechte Bereitstellung der Produkte verbessern und die Stabilität des Gesamtsystems erhöhen.

Zur Wahrung von Stabilität und Funktionalität der Telematikinfrastruktur soll die neue Organisation eine „Ende-zu-Ende Betrachtung vornehmen“ und externe Interessengruppen künftig früher und strukturierter einbinden. Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen erhalte weitere Aufgaben. Unter anderem durch die Festlegung qualitativer und quantitativer Funktionen informationstechnischer Systeme im Gesundheitswesen werde sichergestellt, dass diese auf verschiedenen Ebenen miteinander kommunizieren könnten und in der Praxis von Anwendern nutzbar seien.

Dies verringere den administrativen Aufwand für die Leistungserbringer. Ferner werde die Digitalagentur für die Festlegung von Standards zur Benutzerfreundlichkeit der Komponenten, Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur zuständig sein. Daneben soll sie laut Entwurf sicherstellen, dass „Nutzungshürden zur Steigerung der Wirksamkeit digitaler Anwendungen im Markt beseitigt werden“. Ferner sollen die Vorbereitung auf einen europäischen Gesundheitsdatenraum sowie die Schaffung weiterer Bußgeldtatbestände neben den Strafvorschriften zu den Aufgaben der Agentur zählen. (ter)

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