GKV-Reform soll 2027 knapp 20 Milliarden Euro einsparen
Mit einem Bündel an unterschiedlichen Maßnahmen will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im nächsten Jahr 19,6 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einsparen. 2030 sollen es sogar 42,8 Milliarden Euro sein. Dazu sieht der gestern vorgelegte Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) unter anderem steigende Belastungen für die Versicherten vor. Die in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich gestiegenen Ausgaben dürfen künftig in den einzelnen Leistungsbereichen nicht stärker steigen als die beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten, der sogenannten Grundlohnrate. Auf Beitragszahler und Patienten kommen höhere Belastungen zu.
Allein die Rückkehr zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik bringt dem Entwurf zufolge im nächsten Jahr eine Einsparung von 4,9 Milliarden Euro. Weitere Kürzungen sollen insgesamt Minderausgaben von 15,6 Milliarden Euro erbringen. Hinzu kommen rund vier Milliarden Euro durch höhere Einnahmen. Hierzu zählt eine Anpassung der seit 2004 unveränderten Zuzahlungen der Patientinnen und Patienten. So soll die Eigenbeteiligung bei Medikamenten von jetzt mindestens fünf und maximal zehn Euro auf mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro steigen. Krankengeld und Kinderkrankengeld sollen um fünf Prozentpunkte auf 65 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt werden. Auch der Zuschuss für Zahnersatz soll sinken. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern soll stark eingeschränkt werden.
2027 soll die Beitragsbemessungsgrenze, also die Einkommenshöhe, bis zu der Beiträge für die Krankenversicherung anfallen, einmalig um etwa 300 Euro angehoben werden. Diese Belastung trifft Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Letztere sollen künftige höhere Beiträge für geringfügig Beschäftigte zahlen.
Zusätzlich zur Einnahmenorientierung in der Vergütung der sogenannten Leistungserbringer soll im Krankenhausbereich unter anderem die derzeit vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen durch die Krankenkassen abgeschafft werden. Die verpflichtende Einführung eines Zweitmeinungsverfahrens soll unnötige Operationen vermeiden. Der Anstieg der Pflegebudgets wird auf den Zuwachs der Grundlohnrate mit einem Abschlag von einem Prozentpunkt begrenzt.
Dieser Abschlag auf die Ausgabensteigerung soll auch für die Honorarentwicklung in der vertragsärztlichen Versorgung gelten. Sondervergütungen, die vor allem mit dem Terminservice- und -versorgungsgesetz (TSVG) eingeführt worden waren, werden ersatzlos gestrichen. Die Einsparsumme beziffert der Gesetzentwurf für 2027 auf 2,7 Milliarden Euro.
Geringer fällt die Einsparung im Arzneimittelbereich aus. Hier rechnet das Bundesgesundheitsministerium mit 1,9 Milliarden Euro weniger Ausgaben im nächsten Jahr. Dazu soll die Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags beitragen, auf den rund 1,1 Milliarden Euro entfallen. Ergänzende Maßnahmen wie Preis-Mengen-Regelungen, Preismoratorien und Einschränkungen bei der Verordnungsfähigkeit sollen zusätzliche Einsparungen im teils dreistelligen Millionenbereich bringen.
Auch die Verwaltungskosten der Krankenkassen dürfen nicht höher steigen als die beitragspflichtigen Einnahmen. Außerdem ist vorgesehen, dass der Bund die Rückzahlung der Darlehen aus den Jahren 2023, 2025 und 2026 verschiebt. Die wäre ab 2029 fällig gewesen. So sind nun für die Jahre 2029 und 2030 Minderausgaben von jeweils einer Milliarde Euro geplant.
Für das Gesetzesvorhaben hat sich Ressortchefin Warken einen strengen Zeitplan gesetzt: Bereits am Montag soll die sogenannte Verbändeanhörung erfolgen, bevor es am 29. April zum Kabinettsbeschluss kommen soll. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz dann Bundestag und Bundesrat passieren. (tie)
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