Update

GVG: Alle Sozialversicherungen in Telematik-Struktur einbinden

14.02.2024 2 Min. Lesedauer

Die Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG) fordert das Einbinden aller Sozialversicherungszweige in die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. So könnten Verwaltungsverfahren mit medizinischem Bezug, etwa Anschlussheilbehandlungen, Reha-Anträge oder Verfahren zur Erwerbsminderungsrente beschleunigt werden, heißt es in der jetzt veröffentlichten „Roadmap zur digitalen Transformation“.

Der GVG gehören unter anderem Sozialversicherungsträger, Krankenkassen, Arbeitgeberverbände und Gesundheitsdienstleister an. Gemäß aktueller Rechtslage könne eine gesetzlich versicherte Patientin, die an Krebs erkrankt sei, Behandlungsdaten in ihrer elektronischen Patientenakte (Epa) einsehen, aber nicht unbedingt Infos über eine berufsbedingte Krebserkrankung. „Wir dürfen im Rahmen der Entwicklung und Verbreitung digitaler Angebote nicht an Ressortgrenzen halt machen“, so die GVG. Das Netzwerk macht sich zudem dafür stark, digitale Angebote „als den vorrangigen Zugangsweg zu Sozialleistungen“ zu etablieren.

Unterdessen haben Ärzte-, Apotheker- und Krankenhausverbände den „mangelnden Mehrwert“ der ab 2025 vorgesehenen Epa für alle Krankenversicherten kritisiert. „Schon die Epa, die die Kassen seit Beginn 2021 anbieten mussten, hat wegen unzureichender Praktikabilität bei Patienten und Ärzten keine Resonanz gefunden“, kritisierten sie gestern in einer gemeinsamen Erklärung. Es fehlten nach wie vor „elementare Bestandteile, die für eine nutzenstiftende Verwendung im Versorgungsalltag benötigt werden“. So sei für Epa-Inhalte keine Volltextsuche möglich. Auch fehle ein zentraler Virenscanner.

Mit Ausnahme geplanter Nachbesserungen beim Medikamenten-Management würden ihre Kritikpunkte „entweder gar nicht oder erst in Nachfolgeversionen der Epa berücksichtigt“. Deshalb hätten die Vertreter der Ärzte-, Apotheker- und Krankenhäuser der Freigabe des sogenannten Dokumentenpakets in der jüngsten Gesellschafterversammlung der Gematik nicht zugestimmt. In der Medieninfo der Gematik vom 30. Januar wird das Nein der Leistungserbringer nicht erwähnt. Die verabschiedeten „Spezifikationen“ seien die Basis für die Umsetzung der Epa-Anwendungen bei den Krankenkassen und für das Einbinden in die Software der Leistungserbringer durch die Industriepartner. Der AOK-Bundesverband hatte in diesem Zusammenhang gefordert, aus den Fehlern bei der Einführung des elektronischen Rezeptes zu lernen und die Hersteller von Verwaltungssoftware „mit verbindlichen Qualitätsstandards und Fristvorgaben zur Umsetzung der Epa“ stärker in die Pflicht zu nehmen. (toro)

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.