Steigende Eigenanteile fürs Pflegeheim setzen Politik unter Druck
Neue Zahlen zu steigenden Eigenanteilen für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen setzen die Politik zunehmend unter Druck. Pflegebedürftige müssen im ersten Aufenthaltsjahr inzwischen durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat aus eigener Tasche zahlen, wie eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (Vdek) zeigt. Das sind 256 Euro mehr als vor einem Jahr. Vor allem der auf Pflege und Ausbildung entfallende Eigenanteil ist gestiegen. Er erhöhte sich binnen eines Jahres von 1.583 auf 1.775 Euro im Monat. Hinzu kommen im Schnitt 1.068 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 521 Euro Investitionskosten. Die neuen Daten fallen mitten in die Reformdebatte zum Umbau der Pflegeversicherung.
Um die Belastung abzufedern, zahlt die Pflegeversicherung zeitlich gestaffelte Zuschüsse, die sich auf den pflegebedingten Eigenanteil beziehen. Im Referentenentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist vorgesehen, die Stufen für die Leistungszuschläge in der stationären Pflege von zwölf auf jeweils 18 Monate zeitlich zu strecken. Höhere Entlastungsstufen würden dadurch erst zu einem späteren Zeitpunkt des Heimaufenthalts greifen. Der Plan ist auf erhebliche Kritik gestoßen.
Die Vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner drängte auf eine Begrenzung des Kostenanstiegs. „Die avisierte Pflegereform muss eine faire Lastenteilung und austarierte Eigenanteile erreichen.“ Vor allem die Länder müssten Investitions- und Ausbildungskosten vollständig übernehmen. Dadurch könnten Pflegeheimbewohnende im Schnitt um 649 Euro monatlich entlastet werden. Zwischen den Ländern bestehen deutliche Unterschiede: Die monatliche Eigenbeteiligung reicht von 2.891 Euro in Sachsen-Anhalt bis zu 3.761 Euro in Bremen.
Auch Verbraucher- und Arbeitgebervertreter erhöhen den Druck. Die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), Ramona Pop, verwies auf die sozialen Folgen steigender Heimkosten. Viele Pflegebedürftige könnten sie nicht selbst tragen und rutschten in die Sozialhilfe – auch zulasten der Kommunen. „Wer den Sozialstaat schwächt, verspielt das Vertrauen der Menschen.“ Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege, Thomas Greiner, forderte mehr Flexibilität beim Personaleinsatz sowie weniger starre Bau- und Detailvorgaben. „Steigende Eigenanteile dürfen nicht länger behandelt werden wie ein Naturgesetz.“
Eine Erhebung für die private Pflegeversicherung (PKV) zeigt unterdessen, dass Angehörige Pflegebedürftige zu Hause in der Regel gut versorgen. Medicproof, der medizinische Dienst der PKV, bewertete die Versorgung bei ausschließlich privater Pflege in 92 Prozent der Erstgutachten als angemessen. Defizite gab es in acht Prozent der Fälle, bei alleiniger Versorgung durch ambulante Dienste in 15 Prozent. Als Gründe nannten die Gutachter zu seltene Einsätze und nicht bedarfsgerechte Leistungen.
Wann das Bundeskabinett sich mit dem PNOG befasst, ist weiter offen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministerium laufen die regierungsinternen Abstimmungen noch. Das Gesetz solle „so schnell wie möglich“ ins Kabinett. (ts)
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