Update

Abgeordnete sehen noch Spielraum bei Familienversicherung

24.04.2026 2 Min. Lesedauer

Die geplante Einschränkung der kostenlosen Familienmitversicherung ist noch nicht in trockenen Tüchern. Abgeordnete aus Union und SPD deuteten in der Bundestagsdebatte am gestrigen Nachmittag Änderungen im parlamentarischen Verfahren an. Die veröffentlichten Vorschläge seien „noch nicht geeint“, betonte die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Tanja Machalet (SPD). Die Lasten müssten „fair verteilt sein“. Nach Willen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll die Gratis-Mitversicherung für Ehepartner entfallen, falls diese keine kleinen Kinder oder Pflegebedürftige betreuen. Dann soll ein Zuschlag von 3,5 Prozent auf das beitragspflichtige Bruttoeinkommen des Hauptverdieners fällig werden.

Die CSU-Abgeordnete Emmi Zeulner versicherte, das Parlament werde ein „ausgewogenes Gesamtpaket“ schnüren. Die Familienmitversicherung sei einer der Punkte, „wo wir sehr, sehr gut und genau (...) hinschauen werden“. CDU-Parlamentarierin Nora Seitz kritisierte die aktuelle Debatte zum Thema „als zugespitzt und verkürzt“. Niemand wolle Ehepartner ausschließen, die Kinder oder ältere Menschen betreuten. Gleichzeitig bestehe aber Reformbedarf im Gesundheitswesen, so Seitz. Die Kosten seien seit längerem „aus dem Gleichgewicht“. 

Kritik kam von der Opposition. Die geplante Reform gehe „an die Portemonnaies der Versicherten“, sagte Linken-Parteivize Ates Gürpinar. Die Koalition zerstöre „den Sozialstaat“. Das geplante Gesetz belaste „zu einseitig die Beitragszahler und Beitragszahlerinnen“, monierte Grünen-Politikerin Linda Heitmann. Anlass der Erörterung im Bundestag war ein Antrag der Linken-Fraktion „Krankenversicherte entlasten, nicht belasten“.

Illustration: eine Familie mit zwei Kindern und einer älteren Person im Rollstuhl unter einem Schirm, daneben ein Symbol einer Geldbörse.
Seit 2004 gilt die heutige Systematik der Zuzahlungen mit klaren Eigenbeteiligungen und Belastungsgrenzen. Die FinanzKommission Gesundheit hat in ihrem jüngst vorgelegten Bericht empfohlen, die Selbstbeteiligungen der Versicherten an die Inflationsentwicklung anzupassen und zu erhöhen. Wie sich die Selbstbeteiligung und der soziale Ausgleich…
13.04.2026Hilke Nissen3 Min

Der Sozialverband VDK forderte „eine ehrliche Debatte“. Die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) könnte eine verstärkte Abwanderung in die private Krankenversicherung auslösen, warnte VDK-Präsidentin Verena Bentele. Im Alter werde die private Krankenversicherung „oft zur Kostenfalle“, da sich die Beiträge nach Alter und Gesundheit, nicht nach Einkommen richteten. Dass die Obergrenze in der GKV steige, die Versicherungspflichtgrenze jedoch nicht, wertete Bentele als einen „schweren Fehler“. „Das treibt Menschen aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung.“

Auch der Vorsitzende der von Warken eingesetzten Reformkommission, Ferdinand Gerlach, äußerte sich kritisch. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze erhöhe „vor allem das Risiko, dass bislang freiwillig Versicherte in die private Krankenversicherung abwandern“, sagte Gerlach im „Spiegel“. Die Kommission hatte diesen Schritt in ihren Vorschlägen ausdrücklich abgelehnt. (at) 

Optionale Felder sind gekennzeichnet.

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.