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Lindner verteidigt Cannabisgesetz – Weiter Kritik aus Union

25.03.2024 2 Min. Lesedauer

Der FDP-Bundesvorsitzende Christian Lindner hat Forderungen an den Bundespräsidenten, das Cannabis-Gesetz (CanG) nicht zu unterzeichnen, zurückgewiesen. Dafür sehe er kein Argument, sagte der Bundesfinanzminister im ARD-„Bericht aus Berlin“. Lindner bezeichnete die Teillegalisierung der Droge als „verantwortbares Modell“. Derweil hoffen Kritiker des CanG nach der Entscheidung des Bundesrates, nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen, auf Modifizierungen des Gesetzes.

Lindner betonte, unter den Gesichtspunkten der Kriminal- und Gesundheitsprävention sei „eine kontrollierte Abgabe besser als Menschen auf den Schwarzmarkt zu verweisen“. Tatsächlich werde die Büchse der Pandora nicht durch die Teillegalisierung geöffnet – „diese Büchse war längst offen“, sagte der FDP-Chef. Der Schwarzmarkt liefere Konsumenten Dealern aus, die „noch wesentlich gefährlichere Substanzen“ anböten. Dennoch zeigte sich Lindner offen für Modifizierungen, wenn praktische Erfahrungen zeigten, dass die Umsetzung nicht funktioniere. Das gelte für jedes neue Gesetz, betonte Lindner.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff zeigte sich in der gleichen Sendung sicher, dass das CanG den Bundesrat erneut beschäftigen werde: „Einfach, weil uns die Realität dazu zwingt, dieses entsprechende Gesetz noch mal anzufassen.“ Justiz- und Innenminister der Länder hätten auf ein „klares Umsetzungsproblem“ hingewiesen, unterstrich der CDU-Politiker. Er glaube nicht, dass das Gesetz „so stehen bleiben“ werde. Dies gilt laut Haseloff unter anderem für die Amnestieregelung. Das gilt zum Beispiel auch für die Definition eines legalen THC-Grenzwertes. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) warnte laut SWR vor  „Cannabis-Tourismus“, etwa aus Frankreich. In Grenzregionen solle die Zahl der Cannabis-Clubs daher begrenzt werden, forderte der CDU-Politiker.

Der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge appellierte an den Bundespräsidenten, das CanG aufzuhalten. Das Gesetz solle „nach der chaotischen Debatte vorerst gestoppt werden“. Ein Sprecher des Bundespräsidialamtes antwortete inzwischen: Die „sehr gründliche“ Prüfung des Gesetzes werde noch einige Tage dauern. Tatsächlich umfasst diese Prüfung vor allem das konkrete Gesetzgebungsverfahren und die Verfassungsmäßigkeit. Nur acht Mal hat ein Bundespräsident bisher einem Gesetz seine Unterschrift verweigert. (sg)

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