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Karlsruhe lehnt Eilanträge gegen Sparpaket-Abstimmung ab

09.07.2026 3 Min. Lesedauer

Der Bundestag kann am Freitag über das umstrittene GKV-Sparpaket abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) lehnte die beiden Eilanträge gegen die 2./3. Lesung am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause ab. „Aufgrund der Eilbedürftigkeit“ werde eine Begründung nachgeliefert, teilte der zuständige Zweite Senat des BVG am Nachmittag mit. Damit sei die Frage einer einstweiligen Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens juristisch entschieden, sagte Antragsteller Janosch Dahmen von den Grünen. „Politisch ist sie es nicht.“ Offen bleibt, ob sich auch der Bundesrat morgen mit der Reform befassen kann. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig lehnte zuletzt die dafür notwendige Fristverkürzung ab. „An der Position der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat sich nichts geändert“, sagte heute Schwesigs Sprecher Andreas Timm auf G+G-Anfrage.

Zu den laufenden Gesprächen zwischen Bund und Ländern wollte Timm sich nicht äußern. Dabei geht es vor allem um die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Einsparungen bei Krankenhäusern. Die Länder können die Reform nicht verhindern, aber das Inkrafttreten verzögern. Die Regierungskoalition sei entschlossen, „diese unabweisbar notwendige Reform“ auf den Weg zu bringen, betonte Bundeskanzler Friedrich Merz heute in seiner Regierungserklärung im Bundestag. Im Falle eines Scheiterns drohten die Beitragssätze „in einer Dimension anzusteigen, die Beschäftigung in Deutschland unmöglich machen würde“, so der CDU-Vorsitzende.

Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sprach in der Debatte von einer „grottenschlechten Politik“. Es sei „ein Unding, ein Reformgesetz mit 300 Seiten Änderungsanträgen im Eilverfahren durch den Deutschen Bundestag zu prügeln“. Wenn es durchgehe, werde sich der Bundestag im Dezember mit einem „Krankenhaus-Rettungsgesetz“ beschäftigen müssen. 

Neben Dahmen hatte auch der Linken-Politiker Ates Gürpinar einen Eilantrag beim BVG gestellt, um die 2./3. Lesung vorerst zur stoppen. Aus ihrer Sicht blieb den Abgeordneten zu wenig Zeit, um die umfangreichen Änderungsanträge zu bewerten. Dies bleibe „eine grundsätzliche rechtsstaatliche Frage, die durch die heutige Entscheidung im Eilverfahren nicht abschließend beantwortet wird“, sagte Dahmen.

Grüne, Linke und AfD hatten gestern vergeblich versucht, die Abstimmung über die Beschlussempfehlung von der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses zu nehmen. Das Gremium stimmte der Reform nach mehr als neun Stunden Beratung mit der Mehrheit von Union und SPD zu. Die Oppositionsparteien lehnten die Vorlage ab, in die noch mehr als 60 Änderungsanträge der Regierungsfraktionen aufgenommen wurden. In einer einstimmig verabschiedeten Entschließung fordern alle Fraktionen die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Regelung für die vollständig kostendeckende und steuerfinanzierte Gesundheitsversorgung von Menschen in Grundsicherung vorzulegen. (toro)

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